Paukenschlag

Hammer-Urteil nach Burkiniverbot im Hotelpool

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Ein Salzburger Hotel muss jetzt Strafe zahlen
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Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat in einem Konflikt von zwei Oberösterreicherinnen muslimischen Glaubens mit der Geschäftsführerin eines Pongauer Hotels um ein Burkiniverbot im Hotelpool eine brisante Entscheidung getroffen. Die Geschäftsführerin habe die Frauen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert, urteilte das Gericht am 25. Juni, wie die "Salzburger Nachrichten" in ihrer Mittwochausgabe berichteten.

Die Musliminnen hatten nach dem Vorfall im Herbst die Geschäftsführung des Hotels angezeigt. In dem Strafverfahren argumentierten die Hotelbetreiber, dass die Benützung des Hotelpools den beiden Frauen wegen hygienischer Bedenken nicht erlaubt worden sei, und brachten gegen die im Februar ergangenen Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Geschäftsführerin als unbegründet ab.

"Sie haben als Geschäftsführerin des Hotels zwei Hotelgästen die Benutzung des hoteleigenen Schwimmbades mit der Begründung untersagt, dass das Tragen von Burkinis nicht erlaubt ist. Sie haben dadurch diese Personen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert und sie gehindert, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt ist", heißt es in dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes.

Was den Sachverhalt betrifft, so wurde ausgeführt, dass die beiden Frauen nach einer Diskussion an der Rezeption verlangten, mit der Geschäftsführung zu sprechen. Im Telefonat sei das Thema emotional diskutiert worden, zuerst mit der Beschuldigten, anschließend mit dem zweiten Geschäftsführer. Die Geschäftsführung habe die Betroffenen nochmals telefonisch darauf hingewiesen, dass Burkinis im Haus (von anderen Gästen) nicht gern gesehen seien und auch hygienische Gründe dagegensprechen würden. Unabhängig davon habe man sich an österreichische Gepflogenheiten zu halten. Mit Burkini könne man vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen, aber nicht in Österreich. Letztlich einigte man sich auf einen Hotelwechsel, der von der Geschäftsführung organisiert und bezahlt wurde.

Landesverwaltungsgericht: "Hygienische Argumente greifen nicht"

In der rechtlichen Begründung erläuterte das Landesverwaltungsgericht, dass hygienische Argumente nicht greifen würden, "da Burkinis aus denselben Materialien wie andere Badebekleidung bestehen und die routinemäßigen Wasserüberprüfungen keinerlei Auffälligkeiten zeigten. Ebenso vermögen subjektive Befindlichkeiten anderer Gäste eine Ungleichbehandlung rechtlich nicht zu legitimieren". Das Fehlen einer schriftlichen Bade- oder Schwimmordnung und die nur vereinzelte Durchsetzung der angeblichen Regelung würden zusätzlich unterstreichen, dass keine objektiven, sachlich gerechtfertigten Gründe für das Verbot vorlagen.

Neben der mittelbaren Diskriminierung ging das Gericht auch von einer unmittelbaren Diskriminierung der beiden Frauen aus. Das deshalb, weil durch Äußerungen der Hotelbetreiber zum Ausdruck gebracht worden sei, dass bestimmte Personen aufgrund ihrer religiös motivierten Schwimmbekleidung im Pool nicht erwünscht seien. Zu der von der Bezirkshauptmannschaft verhängten Geldstrafe von 100 Euro kommen auf die Hotelbetreiber nun weitere 20 Euro hinzu - als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens am Landesverwaltungsgericht.

Gegenüber den "Salzburger Nachrichten" erklärte eine der beiden betroffenen Frauen: "Mir ist durchaus bewusst, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger dieses Landes für ein Burkiniverbot aussprechen würden; als Juristin halte ich fest, dass die Benachteiligung eines Menschen nur dann keine Diskriminierung darstellt, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, etwa weil dadurch ein Schaden verhindert wird." Als Friedensaktivistin appelliere sie an alle, die ein solches Verbot befürworten: "Frauen bzw. Menschen bedecken ihren Körper aus den unterschiedlichsten Gründen - weil sie sich mit mehr Haut nicht wohlfühlen, aus medizinischen Gründen wie dem Schutz vor UV-Strahlung oder aus kulturellen bzw. religiösen Gründen - und sie erleben es als tiefe Demütigung, wenn sie gezwungen werden, sich auszuziehen, obwohl dadurch niemandem ein Schaden entsteht."