Nochmals geprüft

Google Kronstorf: Es kommt fix keine UVP

Solange sich weder die entscheidenden Fakten noch die maßgebliche Rechtslage ändern, kann über dieselbe Sache nicht nochmals entschieden werden. Auch die unterschiedliche rechtliche Einschätzung der niederösterreichischen Behörde ändert nichts daran.
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Vergangene Woche hatte Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) die zuständige Behörde des Landes Oberösterreich beauftragt, die UVP-Frage für Kronstorf (Bez. Linz-Land) noch einmal umfassend zu prüfen und zu erörtern. Anlass war eine Entscheidung der niederösterreichischen UVP-Behörde, wo bei einem geplanten Rechenzentrum eine UVP-Pflicht aufgrund der großen Diesel-Notstromaggregate festgestellt wurde. Die oberösterreichische UVP-Behörde hingegen hatte vergleichbare Aggregate beim Projekt in Kronstorf im Jahr 2020 rechtlich anders eingestuft.

UVP-Bescheid aus 2020 gilt

Die von Kaineder beauftragte neuerliche rechtliche Prüfung zum Google-Rechenzentrum in Kronstorf ist von den Behörden des Landes OÖ nun abgeschlossen. Das Ergebnis: Der UVP- Feststellungsbescheid aus 2020 ist rechtskräftig, die nunmehr geplante Erweiterung ist vom UVP- Feststellungsbescheid bereits umfasst. Die Entscheidung der niederösterreichischen Behörden, bei einem Rechenzentrum in Leopoldsdorf eine UVP durchzuführen, ändert daran nichts, denn die Entscheidung in Oberösterreich ist rechtskräftig.