Berufung abgelehnt
Totraser (23) muss Deutschland verlassen
Der Beschluss (Az. 11 S 1326/26) ist nun unanfechtbar: Der türkische Staatsangehörige, in Heilbronn geboren und aufgewachsen, darf in dieser Frist weder nach Deutschland noch in die Europäische Union zurückkehren.
Im Februar 2023 raste der damals 20-Jährige in der Wollhausstraße, einer Tempo-40-Zone, mit 100 Stundenkilometern in das Auto einer Familie. Der 42-jährige Vater starb an der Unfallstelle. Seine Ehefrau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Fahrer 2024 unter anderem wegen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu neun Jahren Jugendstrafe. Es sah Heimtücke als erfüllt an, weil das Opfer nicht mit dem Wagen rechnen konnte. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision als offensichtlich unbegründet.
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Vom Täter gehe "weitere Gefahr" aus
Das Regierungspräsidium Stuttgart verfügte im Oktober 2025 die Ausweisung. Der Mann klagte dagegen: Er habe sein ganzes Leben in Deutschland verbracht und besaß eine Niederlassungserlaubnis, aber keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage im April 2026 ab. Die Ausweisung sei "für die Wahrung des Grundinteresses der Gesellschaft unerlässlich". Von ihm gehe weiter eine schwerwiegende Gefahr aus. Er sei wiederholt durch schwere Verkehrsverstöße aufgefallen und habe die Gründe seiner Rücksichtslosigkeit nicht bewältigt. Eine Eingliederung in der Türkei hielt das Gericht für möglich. Das Ausweisungsinteresse überwiege das Bleibeinteresse.
Illegale Autorennen werden seit 2017 mit hohen Strafen geahndet: Nach Rasereien mit Toten kam es mehrfach zu Mordanklagen.
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