Reform
Große Pickerl-Änderungen betreffen alle Autofahrer
Autofahrer müssen sich auf eine der größten Änderungen beim Pickerl seit Jahren einstellen. Mit der Novelle zur §57a-Begutachtung will der Verkehrsausschuss die Dauer eines Pickerl verändern. In der kommenden Woche kann die neue Regelung im Nationalrat beschlossen werden.
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Neuwagen müssen seltener zur Prüfung gebracht. Die Intervalle werden längern, statt den bisherigen 3-2-1-System gilt ein 4-2-2-2-1-Modell. Die erste Begutachtung muss erst nach vier Jahren durchgeführt werden. Danach folgen drei Prüfung im Abstand von jeweils zwei Jahren. Erst ab dem zehnten Jahren muss das Fahrzeug jährlich zum Pickerl.
Weniger Prüfungen
Käufer von Neuwagen benötigen weniger Werkstatttermine. In den ersten zehn Jahren muss ein Fahrzeug drei Mal weniger zur verpflichtenden §57a-Begutachtung. Werksätten werden mit der Novelle auch entlastet. Sie sind nicht mehr verpflichtet, das Pickerl-Gutachten aufzubewahren. Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) begrüßt die Reform: "Die Verlängerung der Pickerl-Intervalle kommt hunderttausenden Menschen zugute, die künftig weniger oft zur 57a-Begutachtung müssen."
Die Neuregelung sollte eigentlich schon im Oktober 2026 starten. Jedoch hatten ÖAMTC, ARBÖ und weiteren Stellen Einwänden wegen notwendiger organisatorischer Vorbereitungen, wodurch die Einführungen verschoben wurde. Nun tritt die Reform am 19. Mai 2027 in Kraft.
Toleranzfrist fällt weg
Neben der Prüfintervallen ändert sich auch die Toleranzfrist. Die viermonatige Frist nach Ablauf des Pickerls wird abgeschafft und muss künftig spätestens am Tag der Fälligkeit gültig sein. Stattdessen können nun Autofahrer die Begutachtung bis zu vier Monate vor dem Stichtag durchführen lassen.
Die Nachfrist sorgte im Ausland immer wieder für Probleme für Fahrzeugbesitzer. Sie werden häufig nicht anerkannt und mit hohen Geldstrafen belegt.
Der Verkehrsausschuss hat nicht nur die Pickerl-Reform vorbereitet. Es soll der Ausbau von E-Ladestationen entlang von Autobahnen und Schnellstraßen vorangetrieben werden. Ebenfalls sollen rechtliche Grundlage für Testbetriebe mit fahrerlosen Fahrzeugen geschaffen werden.