Horror-Behandlungen

Falsche Beauty-Ärztin wollte "niemandem wehtun"

© APA/HANS KLAUS TECHT
Prozess in Wien gegen gebürtige Iranerin. Dutzende Opfer verletzt.
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Wien. Unter großem Aufsehen hat am Donnerstag am Landesgericht der Prozess gegen eine falsche Beauty-Ärztin begonnen, die zahlreichen Patientinnen schwere Gesundheitsschäden zugefügt haben soll. Neben schwerer Körperverletzung in 39 Fällen und minder schwerer Körperverletzung in über einem Dutzend weiteren Fällen legt die Anklage der Iranerin Sanaz M. Kurpfuscherei, Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betrug zur Last. Im Fall einer anklagekonformen Verurteilung drohen der 46-Jährigen bis zu zehn Jahre Haft. Gegen ihre Schwester wird in einem getrennten Verfahren verhandelt - diesmal ist sie nur als Zeugin geladen.

Mit Handschellen wurde Sanaz M. zum Prozess geführt. © APA/HANS KLAUS TECHT

Die Horror-Beauty-Causa schwelt bereits seit 2023, als die 46-jährige Alleinerzieherin eines pflegebedürftigen Sohnes nach einer Razzia nur wenige Meter vom Stephansdom entfernt in ihrer "City-Klinik" verhaftet wurde. Hinter Gitter kam die Perserin jedoch nie. Ihr wurde bloß verboten, sich weiter als Ärztin auszugeben. Daraufhin flüchtete Sanaz M., gebürtige Iranerin, in ihre Heimat und wähnte sich in Sicherheit. Heimliche Shopping-Trips nach Paris samt bunten Instagram-Postings führten allerdings auf ihre Spur. Am 23. Mai wurde sie in Frankreich festgenommen und nach Österreich ausgeliefert.

Dutzende Opfer erlitten Schmerzen und Qualen

Laut Anklage soll die Iranerin in großem Stil Behandlungen durchgeführt haben, zu denen nur ausgebildete Ärztinnen und Ärzte berechtigt sind. In zahlreichen Fällen sollen die von der 46-Jährigen vorgenommenen Eingriffe bei den Patientinnen und Patienten danebengegangen sein. Zwischen 2021 und 2023 soll sie regelmäßig Botox und Hyaluron gespritzt haben, was laut Anklage zu gravierenden, teilweise nachhaltigen Schäden führte: Infektionen, Schwellungen und Narbenbildungen, die einem medizinischen Gutachten zufolge eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung bewirkten. In mehr als 50 weiteren Fällen sollen die Betroffenen unter Blutergüssen und Kopfschmerzen gelitten haben.

Darüber hinaus soll die Frau als Geschäftsführerin von drei Gesellschaften Gelder abgezweigt und für private Zwecke - der Staatsanwalt verwies auf Restaurantbesuche und Shopping-Touren - verwendet haben. Der inkriminierte Schaden liegt deutlich über der strafbestimmenden Wertgrenze von 300.000 Euro.

Bekennt sich schuldig - aber nicht vorsätzlich

Seine Mandantin werde sich zu den von ihr vorgenommenen Eingriffen und damit zur Körperverletzung und Kurpfuscherei schuldig bekennen, kündigte Verteidiger Rudolf Mayer an. "Sie hat nicht die Sorgfalt walten lassen, die sie aufwenden hätte müssen", meinte Mayer. Allerdings habe die Angeklagte nicht vorsätzlich gehandelt. Es handle sich daher um fahrlässige Körperverletzungen. "Ich wollte niemandem weh tun", gab die Angeklagte in ihrer Einvernahme zu Protokoll.

Sie habe "versucht, das Beste zu geben, damit das Unternehmen erfolgreich wird", betonte die 46-Jährige.  Dass ihre Opfer so lange gelitten haben, war ihr "persönlich nicht bekannt". Wenn es Komplikationen gab, habe man die Betroffenen "auf unsere Kosten zu Ärzten geschickt".