Scharfe OGH-Kritik

Justiz-Aufstand gegen Regierungs-Plan

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Die Pläne für eine Bundesstaatsanwaltschaft stößt in den Reihen der Justiz auf massiven Widerstand.
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Am Mittwoch stimmte auch der Oberste Gerichtshof (OGH) in den Chor ein. Der vorliegende Gesetzesentwurf bedeute einen "massiven Rückschritt gegenüber dem Status quo", heißt es in der Stellungnahme. Kritik gab es auch von der Oberstaatsanwaltschaft Wien, der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter sowie dem Landesgericht Korneuburg.

Alle genannten Institutionen reichten seit Beginn der Woche ihre Stellungnahmen zu dem Bundesstaatsanwaltschaftsgesetz (BuStAG) ein. Über 750 solcher Kommentare sind bereits auf der Parlaments-Homepage einsehbar. Die Frist für die Einreichungen endet am kommenden Montag (31. August).

Das Ziel einer Entpolitisierung der staatsanwaltlichen Weisungsspitze wird in den jüngsten Stellungnahmen weitgehend geteilt. Allerdings wird dem Gesetzesentwurf meist attestiert, das Gegenteil davon zu erreichen. Dorn im Auge ist den Justizvertretern dabei vor allem die geplante rolle des Nationalrats bei der Bestellung der künftigen Bundesstaatsanwälte.

Mehr vorauseilender Gehorsam befürchtet

"In Anbetracht der (...) parteipolitischen Realverfassung" müsse "jeder Staatsanwalt bei Vornahme politisch 'unliebsamer' Amtshandlungen fürchten, sich damit die Möglichkeit einer späteren Ernennung zum Bundesstaatsanwalt zu 'verbauen' ", erläutert der OGH seine Befürchtung. Die Gefahr eines "vorauseilenden Gehorsams" werde verstärkt.

Der Entwurf sei durch ein "evidentes massives Misstrauen gegenüber einer unabhängigen Weisungsspitze geprägt". Es werde "ein Konstrukt aus politisch-juristischen Abhängigkeiten gebildet", das am Ende dazu führe, dass die geplante BuStA "an die Kandare genommen" werde.

Weiters stört man sich beim OGH unter Präsident Georg Kodek an der Eingliederung der Generalprokuratur, bzw. deren Aufgaben in die neue Behörde. Diese sei somit "gleichzeitig einerseits Weisungsspitze der Anklagebehörden und andererseits unabhängige Beraterin des Obersten Gerichtshofs und Rechtswahrerin" - laut OGH ein "unauflösliches Spannungsverhältnis".

Richtervereinigung befürchtet "Ping-Pong-Spiel" bei Bestellung

In einer recht ausführlichen Stellungnahmen findet die Oberstaatsanwaltschaft Wien in einzelnen Aspekten durchaus Lob für das geplante Gesetz - sieht aber ebenso gegenüber dem Status quo eine "Gefahr signifikanter Verschlechterungen hinsichtlich der Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung in staatsanwaltschaftlichen Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit und deren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit". Auch die "kurze Funktionsperiode" für die Mitglieder der BuStA von maximal sechs Jahren wird kritisiert.

Für die Richtervereinigung "droht die bestehende Anscheinsproblematik nicht beseitigt, sondern intensiviert zu werden". Sie befürchten bei politisch nicht gewollten Bestellungen erhebliche Verzögerungen durch ein "Ping-Pong-Spiel" zwischen Auswahlkommission und Nationalrat. Kritik üben die Richterinnen und Richter unter anderem auch an der Zusammensetzung der Auswahlkommission, wonach nur vier von zehn Mitgliedern "zwingend über unmittelbare praktische Erfahrung als Strafrichter:in oder Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt" verfügen würden. Kritisch wird auch gesehen, dass die neue Behörde von einer Dreierspitze geleitet werden soll, wobei die Aufgaben als Weisungsspitze in konkreten Verfahren (Fachaufsicht) mit der Aufgabe der organisatorischen Leitung und Verwaltung einer Behörde vermischt werde.