Pensionen

Kommissionschefin rechnet mit Mattles Vorschlag ab

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Die Leiterin der Alterssicherungskommission Christine Mayrhuber nennt die vom Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) vorgeschlagene Pensionsreform mit einem Mindestantrittsalter von 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren "undurchdacht".
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Die Forderung würde voraussetzen, dass eine "stabile Versicherungslage" gegeben sei. "Wir wissen aber, dass Jobwechsel, Arbeitslosigkeit und Weiterbildungsprogramme immer häufiger werden", so Mayrhuber.

Die Wifo-Ökonomin betont, dass es in keinem weiteren EU-Land eine Mindestversicherungsdauer von 45 Jahren gebe. Nach ihren Berechnungen würden derzeit lediglich 47 Prozent der in Pension gehenden Männer die 45 Jahre erfüllen, bei den in den Ruhestand tretenden Frauen wären es sogar nur 18 Prozent. "Das ist ja auch ein negativer Anreiz: Wenn ich studiere und erst mit 25 Jahren oder später ins Erwerbsleben einsteige, schaffe ich die 45 Versicherungsjahre sowieso nicht. Wieso soll ich dann überhaupt Versicherungsjahre zahlen, wenn ich niemals eine Pension bekomme?", so die Kommissionschefin.

Vorschlag von Mattle "Untergrabung eines gut gewachsenen Systems"

Tirols Landeshauptmann hatte zuvor in einem Ö1-Interview seinen Vorschlag dargebracht, dass das Antrittsalter für alle Österreicherinnen und Österreich auf 65 Jahre erhöht werden solle. Selbst dann sollte der Antritt "nur mit mindestens 45 Jahren an Arbeitszeit" möglich sein. Allerdings solle hier die Betreuungszeit von Eltern in die Arbeitszeit dazugerechnet werden. Er sei der Meinung, dass Studierende, die erst Mitte 20 ins Arbeitsleben einsteigen, auch länger im Erwerbsleben bleiben sollen als jemand, der bereits mit 16 Jahren berufstätig ist. Die Pensionsexpertin nennt die Idee einer solchen Pensionsreform "eine Untergrabung eines gut gewachsenen Systems". Mattle sollte Mayrhubers Erachten nach inhaltliche Diskussionen vorab abklären und dann erst an die Presse gehen.

Mattles Vorschlag kommt gerade einmal ein halbes Jahr nach der letzten Pensionsreform: Die Pensionsreform der aktuellen Bundesregierung ist seit 1. Jänner 2026 in Kraft und betrifft hauptsächlich Personen, die 1964 geboren sind. Deren frühestmögliches Pensionsantrittsalter wird schrittweise mit der so genannten "Korridorpension" von 62 auf 63 Jahre angehoben.