Die Regelung basiert auf einer Einigung zwischen der Arbeiterkammer (AK) und der Erste Bank. Sie betrifft Kredite, bei denen beim Abschluss Bearbeitungs- oder Bereitstellungsgebühren verrechnet wurden.
Dazu zählen unter anderem Konsum- und Wohnkredite, Zwischenfinanzierungen wie Baugirokonten sowie Darlehen der S-Bausparkasse.
Auch bereits vollständig zurückgezahlte Kredite können betroffen sein. Eine Rückforderung ist grundsätzlich für Verträge möglich, die in den vergangenen 30 Jahren abgeschlossen wurden.
Wurde ein Kredit bereits vor dem 1. Jänner 2019 vollständig zurückgezahlt, muss dafür ein Nachweis, etwa der damalige Kreditvertrag, vorgelegt werden. Wer diesen nicht mehr besitzt, kann bei der Bank kostenlos eine Kopie anfordern.
Diese Gebühren können zurückkommen
Je nach Vertrag können neben der eigentlichen Kreditbearbeitungsgebühr auch weitere damit verbundene Entgelte berücksichtigt werden. Dazu gehören etwa Kosten für die Krediteröffnung, Sicherheitsprüfungen, Liegenschaftsbewertungen oder Grundbuchsunterlagen. Eine Ausnahme gibt es bei Kosten für grundbuchsfähige Löschungsquittungen. Diese müssen gesondert beantragt werden.
Eine weitere Voraussetzung: Die ursprünglich verrechnete Bearbeitungsgebühr muss mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme betragen haben.
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Wie viel Geld gibt es zurück?
Wie hoch die Rückzahlung ausfällt, hängt von der Art des Kredits ab.
Bei Konsumkrediten werden 90 Prozent der bezahlten Bearbeitungsgebühr refundiert. Bei Wohnkrediten sind je nach Höhe der ursprünglich verrechneten Gebühr 35 bis 80 Prozent vorgesehen. Wurde der Kredit über einen Vermittler abgeschlossen, sind Rückzahlungen zwischen 225 und 750 Euro vorgesehen. Doch genau hier beginnt die Kritik.
Experten warnen vor schnellem Vergleich
Die Rechtsdienstleistungsplattform Jufina warnt, dass Betroffene mit der Vergleichslösung unter Umständen auf deutlich mehr Geld verzichten könnten.
In bisherigen Verfahren seien laut Jufina teilweise 85 bis 90 Prozent der gesamten Bearbeitungsgebühren zurückgeholt worden. In Einzelfällen ging es sogar um fünfstellige Beträge. Finanz.at berichtete etwa von einem Fall mit einer Rückerstattung von bis zu 16.000 Euro. Kreditnehmer sollten deshalb vor einer Antragstellung prüfen lassen, ob für sie möglicherweise eine höhere Rückforderung infrage kommt.
Antrag ab 10. August möglich
Die Rückerstattung kann seit 10. August 2026 über ein Onlineformular bei der jeweiligen Bank beantragt werden. Dafür bleibt Zeit bis 31. Juli 2027. Neben der Erste Bank beteiligen sich 29 Sparkassen sowie die s Bausparkasse an der Vereinbarung. Welche Institute genau dabei sind, ist über die Arbeiterkammer abrufbar.
Für Kreditnehmer heißt das: Bevor der Antrag abgeschickt wird, lohnt sich ein genauer Blick auf den alten Kreditvertrag – denn je nach Fall kann es um deutlich mehr Geld gehen als zunächst gedacht.