7,5 Jahre Haft

Mädchen (17) von Türsteher in Park vergewaltigt

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Zwei Männer fielen über eine 17-Jährige her. Während einem der Verdächtigen der Prozess gemacht wurde, wird nach seinem Komplizen per Haftbefehl gefahndet.
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Kärnten. Wegen Vergewaltigung eines 17-jährigen Mädchens ist am Montag ein 22-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Kärntner soll die Tat gemeinsam mit einem derzeit flüchtigen, ebenfalls 22-jährigen Mann in einem Park in Klagenfurt begangen haben. Der Verteidiger des Mannes meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil war damit vorerst nicht rechtskräftig.

Die Tat hatte sich im Sommer vor einem Jahr ereignet. Beim Prozessauftakt im heurigen März hatten beide Angeklagten darauf beharrt, dass alle Handlungen einvernehmlich erfolgt seien. Der Prozess war damals vertagt worden, in der Zwischenzeit setzte sich der zweite Angeklagte, ein 22-jähriger russischer Staatsbürger, ab, nach ihm wird per Haftbefehl gefahndet.

Opfer erlitt posttraumatische Belastungsstörung

Das 17-jährige Mädchen war am Abend der Tat mit Freunden in Klagenfurt ausgegangen und mit dem Kärntner ins Gespräch gekommen, der gerade als Türsteher in einem Lokal Dienst machte. Danach kam auch der Freund des Mannes dazu. Später gingen die drei in den Park, wo es laut Anklage zu dem Übergriff gekommen sei. Am ersten Prozesstag waren die beiden Angeklagten getrennt voneinander befragt worden, wobei sie einander teilweise deutlich widersprachen. Beide änderten auch zum Teil die Angaben, die sie noch vor der Polizei gemacht hatten, ab.

Am Montag wurde schließlich ein psychiatrisches Gutachten präsentiert, das der Betroffenen eine posttraumatische Belastungsstörung bescheinigte. "Sie leidet an permanenter Erinnerung an die Tat, hat außerdem Albträume", führte der Sachverständige Franz Schautzer vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi aus. Auch wenn sich der Zustand leicht gebessert habe, weise die junge Frau immer noch eine leichte Depressivität auf. Das erlittene Trauma sei als schwere Körperverletzung einzuschätzen, so der Sachverständige weiter - damit erhöhte sich der Strafrahmen für die Tat auf fünf bis 15 Jahre Haft.

Richter: "Abscheuliche" Tat

Nach kurzer Beratung verurteilte der Schöffensenat den bis zuletzt nicht geständigen Mann zu siebeneinhalb Jahren Haft. Richter Kugi verwies auf die glaubhaften Angaben der Jugendlichen, die sofort nach der Tat Anzeige erstattet hatte. Der Angeklagte habe bemerkt, dass die Jugendliche alkoholisiert gewesen sei und habe ihren Zustand ausgenutzt: "Und zwar auf eine abscheuliche Art und Weise, gemeinsam mit einem anderen Mann an einem öffentlichen Ort."

Die Betroffene habe bei der Tat auch Hämatome erlitten. "Sie hat klar zu erkennen gegeben, dass sie nicht will. Man muss dazu nicht immer Nein sagen, das kann auch durch Gesten erfolgen", so Kugi. Die Beweisaufnahme sei sehr sorgfältig erfolgt, es gebe insgesamt keinen Zweifel an den Angaben der Jugendlichen.

Obwohl der Angeklagte bisher unbescholten ist, verhängte der Schöffensenat die Freiheitsstrafe in dieser Höhe. Begründet wurde das mit dem extremen Handlungsunwert und der Tatausführung durch zwei Täter an einem öffentlichen Ort.