Lebenslange Haft

Freund erwürgt und unterm Bett versteckt

© Fuhrich
Ein 36-Jähriger, der im heurigen Frühjahr in Wien-Penzing einen befreundeten Mann im Zuge eines Streits erwürgt haben soll, ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
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Die Höchststrafe sei "alternativlos", hieß es in der Urteilsbegründung. Zusätzlich wurde der Mann gemäß § 21 Absatz 2 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Anita Schattner meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Leiche in Plastikfolie gewickelt und einfach liegen gelassen

Die Leiche hatte der 36-Jährige in Plastikfolie gewickelt, mit einer Plane bedeckt und wochenlang unter seinem Bett liegen gelassen. Als dem Vater des Angeklagten bei einem Besuch der unangenehme Geruch auffiel und der Sohn diesen partout nicht in die Wohnung lassen wollte, verständigte der Vater die Polizei. "Da wurde nichts Verdächtiges gefunden", berichtete die Staatsanwältin. Erst als Nachbarn den Verwesungsgeruch nicht mehr aushielten und sich ebenfalls an die Polizei wandten, wurde die Leiche am 3. April entdeckt, indem die Wohnungstür gewaltsam geöffnet und die Räumlichkeiten mit einem Spürhund durchsucht wurden.

Der 36-Jährige hatte zu diesem Zeitpunkt seine Wohnung nicht mehr benutzt. Er nächtigte seinen Angaben zufolge in einer Notschlafstätte oder in Öffis und holte nur mehr die Post an seiner Adresse ab. Als er am Abend des 3. April dort auftauchte und ein Großaufgebot der Polizei wahrnahm, ließ er sich mit den Worten "Fahr ma!" widerstandslos festnehmen.

Angeklagter bestritt Tötungsvorsatz

Vor Gericht bestritt der 36-Jährige den Tötungsvorsatz. Er schilderte einen Streit mit dem 41-Jährigen. Dass dieser zu Tode kam, sei eine Art Unfall gewesen.

Die zwei Männer kannten sich seit zehn Jahren und freundeten sich mit der Zeit an. Sie gingen keiner Beschäftigung nach. Die Staatsanwältin bescheinigte dem Angeklagten eine "psychosoziale Verwahrlosung" und unter Verweis auf seine Alkohol- und Suchtmittelabhängigkeit eine "Szeneanbindung". Der 41-Jährige, der diversen Substanzen auch nicht abgeneigt gewesen sein soll, zog schließlich bei ihm ein.

Streit um umgestoßene Wodkaflasche

Eines Abends kam es zu einem Streit aus einem an sich nichtigen Anlass: Der 36-Jährige stieß die halb volle Wodkaflasche seines Mitbewohners um. Es entwickelte sich ein Gerangel, die beiden Männer schlugen sich jeweils leere Bierflaschen auf die Köpfe, dann stürzten sie auf das Bett, wo der Angeklagte "in Rage" den anderen Mann "würgte, bis er nicht mehr atmete, bis er starb", schilderte die Staatsanwältin.

"Wir sind runtergedonnert. Ich bin auf ihn draufgefallen in der Brustgegend und mit dem Knie so reing'fahren in der Halsgegend", gab der Angeklagte zu Protokoll. Das Knie sei "deppert in der Brust g'hängt". Plötzlich habe der 41-Jährige "so geklungen, dass ich gewusst habe, da muss es was gegeben haben". Er habe eine Herzmassage und eine Mund-zu-Mund-Beatmung probiert: "Ich hab' leider nie einen Erste Hilfe-Kurs gemacht." Nach 20 Minuten sei "ein Pfeifton rausgekommen. Das war für mich das Zeichen, das Opfer ist gestorben."

"Weil ich sicher war, dass er tot war"

Auf die Frage des Richters, warum er nicht die Rettung gerufen habe, entgegnete der Angeklagte: "Weil ich sicher war, dass er tot war." Er habe den Toten in eine Kunststofffolie eingewickelt, mit einer Plane bedeckt und das Bett darüber geschoben, "damit ich das Opfer nicht sehen muss. Aus den Augen, aus dem Sinn."

Wie ein Gerichtsmediziner feststellte, war eine Halskompression in Folge eines längeren Würgens todesursächlich. Bei der Obduktion wurden daneben Schnittverletzungen in der Hals- und Nackenregion festgestellt, "die nicht zwingend zu Lebzeiten entstanden sind, sodass letztlich auch der Versuch einer postmortalen Abtrennung im Sinn einer versuchten Leichenzerstückelung nicht ausgeschlossen werden kann", wie es in der Anklageschrift hieß.