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Millionen Österreicher bekommen plötzlich hunderte Euro

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Viele Menschen in Österreich kümmern sich nicht um ihren Steuerausgleich. Wer nichts einreicht, profitiert seit Juli von der automatischen Veranlagung und bekommt oft hunderte Euro zurücküberwiesen.
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Hunderttausende Personen in Österreich reichen ihren Steuerausgleich bereits früh im Jahr ein und rechnen mit einer entsprechenden Rückzahlung. Andere müssen die Arbeitnehmerveranlagung bis Ende Juni erledigen, etwa weil sie zwei Jobs gleichzeitig ausüben oder neben der Pension ein Gehalt beziehen. Für diese Gruppe bedeutet das häufig eine teils hunderte bis tausende Euro schwere Nachzahlung.

Für alle, die sich nicht um den Steuerausgleich kümmern – sei es aus Mangel an absetzbaren Posten oder Unwissenheit –, greift seit 1. Juli die automatische Arbeitnehmerveranlagung (AANV).

Millionen Bescheide bereits ausgestellt

Das Finanzministerium hat exklusiv mitgeteilt, dass mit Stand Montag bereits über 1,06 Millionen solcher Bescheide erlassen wurden. Das insgesamt automatisch ausbezahlte Guthaben beläuft sich auf 452.346.560 Euro. Das entspricht im Durchschnitt rund 424,52 Euro pro automatischem Steuerausgleich. Wie im Vorjahr wurden 4,8 Millionen Subjekte für die Berechnung ausgewählt. Da nicht jede Berechnung zu einem Guthaben führt, lässt sich daraus laut Ministerium nicht ableiten, wie viele Fälle noch offen sind.

Selbermachen bringt oft mehr

Ein Vergleich mit einer selbst beantragten Arbeitnehmerveranlagung sei laut Finanzministerium jedoch nicht aussagekräftig. Bei einem selbst gestellten Antrag werden auch außergewöhnliche Belastungen wegen Krankheit, Werbungskosten oder der Familienbonus Plus berücksichtigt, die dem Finanzamt nicht automatisch vorliegen. Dass die Erstattungen dadurch meist höher ausfallen, zeigen etwa Fälle aus der Steiermark, über die die Arbeiterkammer (AK) berichtete und bei denen es tausende Euro zurückgab – darunter ein Fall mit 14.000 Euro in 20 Minuten.

Wann sich der Antrag lohnt

Experten der Arbeiterkammer raten stets dazu, den Steuerausgleich selbst einzureichen, da man ansonsten auf viel Geld verzichtet. Auch das Finanzministerium empfahl bereits im Vorjahr Personen mit Spezial-Posten die eigene Antragstellung. Das Ministerium weist nun darauf hin, dass das Guthaben nicht von der automatischen Berechnung abweicht, sofern keine Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder der Familienbonus Plus geltend gemacht werden können.