Kopftuch-Verbot
Ministerin Bauer: "Kopftuch macht Mädchen unsichtbar"
Das Kopftuchverbot an Schulen gilt für Mädchen unter 14 Jahren sowohl an öffentlichen als auch an privaten Bildungseinrichtungen. Bei wiederholten Verstößen droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro für die Eltern. Ümit Vural, Chef der Islamischen Glaubensgemeinschaft, betonte zwar, dass das Gesetz zu respektieren und umzusetzen sei. Gleichzeitig äußerte er jedoch Verständnis für Familien, die rechtlich dagegen vorgehen oder Proteste organisieren wollen.
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Fokus auf das Wohl der Kinder
Integrationsministerin Claudia Bauer hält dagegen und betont, dass die Regierung den Entwurf nach Kritik des Verfassungsgerichtshofs sorgfältig überarbeitet habe. "Als Politikerin nehme ich mir heraus, dass das Kindeswohl hier schwerer wiegt als das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder", so Bauer. Mädchen sollten frei sowie selbstbestimmt aufwachsen und sich nicht hinter Stoff verstecken. "Es fördert die Selbstbestimmung insofern, dass ein Mädchen, wenn es ein Kopftuch trägt unsichtbar wird. Man sieht das etwa im Sportunterricht, wo Mädchen dann oftmals nicht teilnehmen", so Bauer. "Bei Verstößen haften die Eltern, in einzelnen Fällen könne auch die Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet werden. Bauer sieht im Kopftuch zudem ein Hindernis für die Selbstbestimmung, etwa im Sportunterricht.
Debatte über den politischen Islam
Neben den Regeln an Schulen geht es der Ministerin auch um die Bekämpfung von Sittenwächtern sowie Einflüssen in sozialen Medien. Zudem fordert sie ein präzises Verbot des politischen Islam, um rechtliche Lücken zu schließen. Als Beispiele nannte sie Forderungen nach einem Kalifat, Scharia-Regeln oder Ehrenmorde in Wien. Auch über ein Verbot der Identitären müsse angesichts von Extremismus diskutiert werden.
Klare Regeln vor dem Schulstart
Mit den neuen Vorgaben und den Begleitmaßnahmen soll der Schutz der Mädchen an den Bildungseinrichtungen sichergestellt werden. Die Debatte über die genaue Umsetzung und rechtliche Bedenken begleitet das Gesetz weiterhin zum Start des Schuljahres.