Verordnung ab Juli

Mozartverkäufer: Hier drohen 700 Euro Strafe

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Seit 8. Mai gilt ein Verbot für die "Mozartverkäufer" an zentralen Plätzen in der Wiener Innenstadt. Mit Ende Juni laufen die letzten Bewilligungen endgültig aus.
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Wien verbannt die sogenannten Mozartverkäufer von zentralen Plätzen in der Innenstadt. Ab 1. Juli dürfen per Verordnung am Stephansplatz, in der Kärntner Straße, am Graben und vor der Staatsoper keine Konzertkarten mehr verkauft werden. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Bisher wurden in diesen Zonen eine gewisse Anzahl an Genehmigungen erteilt. Die gewünschte Eindämmung der Ticket-Händler sei jedoch nicht erreicht worden.

Die bunt kostümierten Gesellen gehörten bisher mehr oder weniger zum Stadtbild. Zumindest an kühleren Tagen tragen sie meist auch historische Perücken. Die Mozartverkäufer verhökern vor allem Karten für diverse klassische Konzertevents an Touristinnen und Touristen. Damit wird nun zumindest an den neuralgischen Punkten Schluss sein.

Kein generelles Verbot

Ein Kartenverkäufer im Mozart-Kostüm vor der Wiener Staatsoper. © APA/HELMUT FOHRINGER

Die Maßnahme bedeutet jedoch nicht, dass die Mozarts zur Gänze aus der Stadt verschwinden. Denn generell verbieten kann man das Gewerbe nicht. Außerhalb der Verbotszonen werden somit weiter Bewilligungen erteilt. Ob es nun zu einer Verlagerung auf andere Plätze kommt, wird sich zeigen.

Wer weiterhin Karten etwa am Stephansplatz feilbietet, muss mit Strafen rechnen. Rund 700 Euro können dabei fällig werden. Die Kontrollen wird das Büro für Sofortmaßnahmen durchführen.