Ausreden vor Gericht

"Muss dringend kacken" - Angeklagte schwänzt Prozess

© APA
Mit einer äußerst kuriosen Ausrede hat eine Angeklagte am Grazer Straflandesgericht für Staunen gesorgt.
Zur Vollversion des Artikels

"Herr Richter, i kann jetzt wirklich net zu meinem Prozess kommen. I muss mit meinem Hund kacken gehn, sonst sch . . . er mir die ganze Bude voll", erklärte die Angeklagte schonungslos ehrlich am Telefon, wie "Kleine Zeitung" berichtet. Mit dieser ungewöhnlichen Begründung versetzte die Frau am Grazer Straflandesgericht einen ganzen Gerichtssaal in Warteposition. Richter Andreas Lenz, eine Staatsanwältin, fünf Zeugen sowie eine Dolmetscherin mussten sich gedulden, da der Vierbeiner für die Angeklagte absoluten Vorrang hatte.

Kuriose Ausreden der Angeklagten

Richter Lenz wies die Frau umgehend auf die herrschende Anwesenheitspflicht hin und forderte sie auf, rasch zu erscheinen. Daraufhin lieferte die Angeklagte eine Kette an neuen Ausreden. Sie habe kein Geld für ein Taxi und finde zu Fuß nicht den Weg. Der Vorschlag des Richters, das Navi zu nutzen, scheiterte am angeblich fehlenden Internet. Auch der Hinweis auf das öffentliche WLAN am Grazer Jakominiplatz half nicht, da sie ungern das Haus verlasse und nicht mit fremden Menschen spreche. Graz sei ihr zudem zu gefährlich. Daraufhin entgegnete der Richter, dass sie selbst gefährlich sei, da sie jemandem eine Bierflasche über den Kopf gezogen habe. Die Frau bestätigte dies mit einem simplen "Ja".

Zweiter Angeklagter fehlt ebenfalls

Zusätzlich zur Hundebesitzerin glänzte in diesem Prozess auch der zweite Angeklagte durch Abwesenheit. Nachdem der Richter ihn telefonisch zunächst nicht erreichen konnte, rief der Mann kurz darauf ahnungslos zurück und fragte laut "Kleine Zeitung": "Wo bin ich?" – "Straflandesgericht. Dort, wo sie jetzt gerade sein sollten." – "Aso [...]", antwortet der Angeklagte. Er habe lediglich zurückgerufen, weil ihm die Nummer auf dem Display unbekannt war. Mit einer ganzen Stunde Verspätung trafen schließlich beide Personen im Gerichtssaal ein. Dem Mann war die enorme Verspätung nicht peinlich, stattdessen machte er die "depperte ID Austria" dafür verantwortlich, dass ihn keine Zustellung erreicht habe.

Strenge Konsequenzen für Prozess-Schwänzer

Wer einer Gerichtsladung in Österreich unentschuldigt fernbleibt, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen. So kann bei einem Nichterscheinen eine Vorführung durch die Polizei angeordnet werden. Die Beamten holen die Prozess-Schwänzer dann zu Hause oder am Arbeitsplatz ab. Diese Fahrt kann sich zudem auf die Prozesskosten niederschlagen. Besteht Verdacht auf Fluchtgefahr, ist laut der österreichischen Strafprozessordnung zur Sicherung des Verfahrens sogar Untersuchungshaft möglich. Zwar kann bei kleineren Vergehen auch in Abwesenheit verhandelt werden, jedoch verliert die angeklagte Person dadurch die Chance, sich vor Gericht persönlich zu verteidigen.