Mehr als 6000 Fotos
Nacktbilder von Schülern: Lehrer kassiert 2 Jahre Haft
Stmk. Ein ehemaliger Lehrer, der sich über gefälschte Social-Media-Profile Nacktfotos von mehr als einem Dutzend Schülern schicken ließ, ist am Dienstag am Grazer Straflandesgericht zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum wurde als nicht notwendig angesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann erbat drei Tage Bedenkzeit.
Die Öffentlichkeit wurde zu Beginn des Verfahrens auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen. Das Beweisverfahren findet also ohne Publikum statt. Ein Urteil wurde für Mittag erwartet.
Rechtsfehler bei Erstgericht
Der Mann war im Vorjahr vom Erstgericht in fast allen Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Neben dem Vorwurf, dass er sich Aufnahmen mit sexuellen Inhalten von Minderjährigen erschlichen hatte, wurde er unter anderem auch wegen sexuellen Missbrauchs, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, teils versuchter Nötigung, Erpressung, Täuschung, Verleumdung, Unterdrückung eines Beweismittels und falscher Beweisaussage verurteilt. Das Urteil war allerdings nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte es bekämpft.
Der OGH stellte in der Folge Nichtigkeit fest und hob die im Ersturteil ausgesprochene Strafe sowie die Anordnung der Einweisung auf. Hintergrund war ein Rechtsfehler in Zusammenhang mit der Maßnahme: Das Erstgericht hatte die Einweisung unter anderem auf das Verbrechen der Erpressung gestützt. Bei Vermögensdelikten wie Erpressung kommt eine solche Maßnahme aber nur unter eingeschränkten Voraussetzungen in Betracht. Daher muss das Schöffengericht nun neuerlich prüfen, ob hinsichtlich der Erpressung eine Einweisung rechtlich möglich ist, und anschließend über die Strafhöhe entscheiden, so führte es die Staatsanwältin am Dienstag aus.
Mehr als 6.000 Fotos und Videos
Laut damaligem Urteil hatte sich der frühere Pädagoge über Jahre hinweg das Vertrauen seiner Schüler erschlichen, indem er sich auf Social Media als Mädchen ausgab. Auf diesem Weg brachte er Burschen dazu, ihm intime Fotos und Videos zu schicken. Bei dem Mann waren 30 Datenträger sichergestellt worden, auf denen laut einem technischen Sachverständigen mehr als 6.000 Fotos und Videos mit sexuellen Inhalten gefunden wurden, großteils von Burschen. Bei einigen Bildern ging der Sachverständige davon aus, dass die Opfer noch nicht 14 Jahre alt waren.
Die Richterin hatte die Schüler im Erstverfahren als "völlig glaubwürdig" bezeichnet. Sie hätten keinen Grund gehabt, den Missbrauch so detailliert zu erfinden. Das Gericht schenkte ihren Angaben mehr Glauben als jenen des Angeklagten, der zwar einige Vorwürfe gestanden, aber bestritten hatte, Jugendliche auch angefasst zu haben. Die Vorsitzende sprach damals von einem "Netz von Intrigen und Täuschungen" und warf dem Angeklagten vor, "null Empathie" gezeigt zu haben.
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Auch ein psychiatrischer Sachverständiger hatte im Erstverfahren eine schwere Präferenzstörung diagnostiziert und dem Angeklagten Pädophilie attestiert. Er sah ohne Therapie eine hohe Wahrscheinlichkeit neuerlicher Taten und empfahl die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Genau über diese Maßnahme muss nun nach der OGH-Entscheidung neuerlich verhandelt werden.
Der Verteidiger erklärte am Dienstag, sein Mandant sei schuldig. Er plädierte jedoch gegen eine Einweisung. Ein Urteil wird zu Mittag erwartet.