Der Rechnungshof hat heute seinen mit Spannung erwarteten Bericht zu "Ausgewählten Leistungen der Bundesministerien im Zusammenhang mit politischen Parteien" für den Prüfzeitraum Jänner 2020 bis Juli 2024 vorgelegt. Angestoßen hatte den Check übrigens FPÖ-General Christian Hafenecker. Das Resümee der Prüfer fällt verheerend aus: In einer Vielzahl von Fällen agierten Ressorts - geprüft wurde die seinerzeitige schwarz-grüne Koalition - abseits eines ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns.
Besonders im Fokus stehen dabei intransparente Direktvergaben, unzulässige Ressourcennutzungen für Parteizwecke – und vor allem äußerst lukrative Beraterverträge für den ehemaligen NEOS-Chef Matthias Strolz.
130.000 Euro für 25 Tage Arbeit
+ Der Fall Matthias Strolz: Einen prominenten und kritischen Platz im Bericht nehmen die Aufträge ein, die an den ehemaligen NEOS-Chef Matthias Strolz, vergeben wurden. Das Bildungsministerium - damals ÖVP-geführt - beauftragte laut Rechnungshof Strolz mit Beratungsleistungen, die mit einer Vergütung dotiert waren, die "weit über dem marktüblichen Tagsatz" lag. Mit gerade einmal 25 Tagen Arbeitsleistung konnte Strolz rund 130.000 Euro verdienen, so die Prüfer.
Fehlende Vergleichsangebote
Doch damit nicht genug: Auch das Innenministerium sowie das Beamtenministerium griffen auf die Dienste von Strolz zurück – ebenfalls gänzlich ohne Einholung von Vergleichsangeboten oder (unverbindlichen) Preisauskünften.
Sumpf aus Direktvergaben
Der Rechnungshof wertet diese Vorgänge als eklatante Missachtung wettbewerblicher und transparenter Vergabestandards in der Bundesverwaltung. Ein Sumpf aus Direktvergaben, Parteinähe und Sonderprivilegien Insgesamt identifizierten die Prüfer Zahlungen und Rechtsgeschäfte mit Parteien, nahen Organisationen und Beteiligungsunternehmen in Höhe von 5,11 Millionen Euro. Eine risikoorientierte Stichprobe von 43 Gebarungsfällen (Gesamtvolumen: 2,68 Millionen Euro) brachte zutage, dass 32 dieser Fälle in mehrfacher Hinsicht gegen die Regeln ordnungsgemäßer Verwaltung verstießen.
Zwar konstatieren die Prüfer keine strukturierte oder systematische Bevorzugung einer einzelnen Partei, dafür aber gravierende Einzelfälle von Freunderlwirtschaft und Intransparenz:
+ Kanzleramt und die ÖVP: Das Bundeskanzleramt überließ seine Räumlichkeiten von Anfang 2018 bis Ende 2024 wöchentlich der ÖVP für Sitzungen und Veranstaltungen. Die Partei entrichtete dafür insgesamt lediglich rund 37.000 Euro. Der Rechnungshof stellt klar: Diese Räume sind ausschließlich dem Kanzler und seinem amtlichen Apparat vorbehalten und dürfen nicht an Parteien drittvermietet werden.
+ Social-Media-PR für Ministerin: Das Justizministerium beauftragte 2020 eine Agentur mit Social-Media-Beratung für knapp 50.000 Euro. Die Strategie diente jedoch nicht nur dem Ressort, sondern auch der Inszenierung der damaligen Justizministerin Alma Zadić (Grüne) als Privatperson. Hinzu kamen über 222.000 Euro an internem Personalaufwand für die privaten Accounts der Ministerin.
+ Nochmals Justiz: Auch der Betrieb des "Jailshops" (ein Webshop für Produkte von Strafgefangenen) wurde im Justizministerium jahrelang per Direktvergabe an ein grünes Bundesratsmitglied vergeben, das den Shop bis April 2024 leitete.
Indirekte Förderung von 1,6 Millionen
+ Intransparente indirekte Parteienförderung über Social Media Kritik übt der Rechnungshof zudem an der Nutzung staatlicher Infrastruktur für politische Eigenwerbung. In 13 Ministerien und bei zwei Staatssekretärinnen waren Kabinettsbedienstete an Social-Media-Accounts beteiligt, bei denen die Partei oder das Regierungsmitglied Medieninhaber war. Die dafür aufgewendeten 1,62 Millionen Euro werten die Prüfer – trotz gesetzlicher Neuregelungen – als potenziell ungedeckelte und intransparente indirekte Parteienförderung. Der Staat investiere Ressourcen, von deren Wertsteigerung (etwa durch Follower-Zahlen) ausschließlich die Politiker und deren Parteien, nicht aber die Öffentlichkeit profitieren. Forderung nach strengeren Kontrollen.
Prüfer fordern drastische Reformen
Der Bericht zeichnet das Bild einer politischen Kultur, in der die Grenzen zwischen staatlicher Verwaltung und parteipolitischer Eigeninteressen in den vergangenen Jahren verwischt wurden. Der Rechnungshof fordert daher drastische Reformen: Neben klaren Nutzungsregeln für staatliche Fotos und Social-Media-Accounts braucht es laut den Prüfern vor allem eine lückenlose Transparenz bei der Parteienfinanzierung und strenge Vergabestandards – damit Steuergelder künftig wieder unbestechlich dem Gemeinwohl und nicht parteipolitischer Klientelpflege dienen.
Bisher tat die Politik allerdings das Gegenteil. Das Betreiben von Social-media-Accounts durch Ministerien für Parteizwecke wurde legalisiert.