Novelle

Neue Führerschein-Regeln: 18 Monate Sperre bei Prüfungsbetrug

© APA/HELMUT FOHRINGER
Wer bei der theoretischen Führerscheinprüfung technisch schummelt, muss in Österreich seit 1. September 2026 deutlich länger auf einen neuen Versuch warten.
Zur Vollversion des Artikels

Bei unerlaubten technischen Hilfsmitteln und Unterstützung von außerhalb des Prüfungsraums wurde die Sperre von neun auf 18 Monate verlängert. Wird die Prüfung deshalb abgebrochen oder negativ bewertet, ist ein neuer Antritt erst nach Ablauf dieser Frist möglich.

Strengere Regeln bei Betrug

Die Regelung richtet sich ausdrücklich gegen technisch unterstützten Prüfungsbetrug. Wer während der Theorieprüfung unerlaubte Hilfe von außen in Anspruch nimmt, riskiert damit eine Sperre von eineinhalb Jahren für einen neuen Versuch.

Die 23. Führerscheingesetz-Novelle betrifft dabei nicht nur die Prüfungskandidaten. Neu sind auch Strafbestimmungen für Personen, die unerlaubte technische Unterstützung bei der Theorieprüfung anbieten, organisieren oder durchführen. Damit sollen auch jene erfasst werden, die hinter solchen Schummel-Systemen stehen.

Neue Frist für Wiederholungen

Gleichzeitig gibt es eine Erleichterung für Personen, die eine Theorie- oder praktische Fahrprüfung nicht bestehen. Ein neuer Antritt ist grundsätzlich bereits nach zwölf Tagen möglich. Bisher waren dafür zwei Wochen vorgesehen. Für die Klasse AM bleibt die bisherige Zwei-Wochen-Frist vorerst bestehen.

Die Änderung ist seit 1. September 2026 in Kraft. Die entsprechende 23. Novelle des Führerscheingesetzes wurde bereits im April 2026 veröffentlicht.

Änderungen für C und D

Die Novelle enthält außerdem Änderungen bei den Führerscheinklassen C und D ab dem 60. Lebensjahr. Für Lkw- und Buslenker über 60 entfällt die bisherige zweijährige Befristung. Künftig gilt grundsätzlich auch hier die allgemeine fünfjährige Befristung, sofern keine andere Befristung greift.

Damit bringt die Novelle gleichzeitig strengere und lockerere Regeln: Beim Prüfungsbetrug wurde die Wartezeit auf einen neuen Versuch von neun auf 18 Monate verlängert. Beim normalen Wiederholen einer nicht bestandenen Prüfung wurde die Frist dagegen von zwei Wochen auf zwölf Tage verkürzt. Für ältere Berufskraftfahrer entfällt zudem die bisherige kurze Befristung der Klassen C und D.