Strenge Regeln
Neues EU-Verbot: Was sich für Schokolade, Kleidung und Elektronik ändert
Mit der neuen EU-Verordnung (EUFLR) müssen Händler ab dem 14. Dezember 2027 Produkte aus Zwangsarbeit aus ihren Regalen verbannen. Die Regelung betrifft dabei die gesamte Lieferkette. Unternehmen müssen bei Verstößen mit weitreichenden Konsequenzen rechnen, darunter die verpflichtende Vernichtung betroffener Lagerbestände.
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Regeln für ganze Produkte
Die Regelung orientiert sich am US-Recht. Dort kann bereits ein einzelnes illegales Teilstück dazu führen, dass ein gesamtes Produkt unzulässig wird. Außenhandelsanwalt Max Jürgens erklärte dieses Prinzip gegenüber der "Lebensmittel Zeitung" am Beispiel einer Waschmaschine: "Nehmen Sie eine Waschmaschine: Wenn sie ein noch so kleines Kupfer-Bauteil enthält, das unter Zwangsarbeit hergestellt wurde, muss es ausgebaut werden – oder die Waschmaschine wird vom EU-Markt verbannt."
Im Fokus stehen neben Elektronik und Fahrzeugen auch Agrarwaren und Textilien. Jürgens sagt: "Schokolade, Jeans oder Smartphone: Solchen Produkten droht bald schon ein EU-Verbot, wenn Behörden in der jeweiligen Lieferkette Zwangsarbeit nachweisen, etwa auf der Kakao- oder Baumwollplantage oder in der Rohstoffmine."
Ermittlungen mit mehreren Indizien
Für die Ermittlungen in ausländischen Lieferketten trägt die EU-Kommission die Beweislast. Die neuen Leitlinien aus Brüssel ermöglichen laut den vorliegenden Informationen jedoch einen Nachweis anhand einer Gesamtschau von Indizien. Dazu können etwa Satellitenbilder oder Berichte von Nichtregierungsorganisationen zählen.
Obwohl die Verordnung keine neuen Sorgfaltspflichten ausdrücklich vorsieht, müssen Unternehmen mit Vorermittlungen rechnen. Können Importeure dabei keine Präventionsmaßnahmen vorlegen, können formelle Verfahren und Einfuhrverbote folgen. Hinweise, die direkt in Brüssel eingereicht werden können, gelten dabei als zentraler Hebel für die Durchsetzung der Vorgaben.
Was die EU erreichen will
Ziel der EU-Zwangsarbeitsverordnung ist es, Produkte aus Zwangsarbeit vom europäischen Markt fernzuhalten. Nach Angaben auf einer Seite der EU-Kommission befinden sich weltweit etwa 27,6 Millionen Menschen in Zwangsarbeit. Viele der von ihnen produzierten Waren gelangen auch auf den europäischen Markt.
Zwangsarbeit gilt als schwere Menschenrechtsverletzung. Betroffene werden gegen ihren Willen zur Arbeit gezwungen und können diese nicht frei beenden. Die Umsetzung der Verordnung ist als gemeinsame Aufgabe von Unternehmen, Behörden und der Zivilgesellschaft vorgesehen.
Die Verordnung wurde laut Zeitplan am 19. November 2024 angenommen. Am 30. Juni 2026 starteten das Vorbereitungs-Paket und das Single Portal. Ab dem 14. Dezember 2027 gilt die Regelung verbindlich und die Durchsetzung beginnt. Erste Orientierungshilfen, darunter die Leitlinien der EU-Kommission, stehen bereits zur Verfügung.