Mehr Transparenz
Neues Punkte-System für Gemeindewohnungen
Wien hat die Vergabe von Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen auf neue Beine gestellt. Künftig gibt es anstatt eines starren Kriterienkatalogs ein Bonuspunkte-System. Die entsprechenden Werte wurden nun veröffentlicht. Sie bestimmen die Reihung im Vergabeverfahren. Mehr Punkte erhalten etwa Personen, die einen größeren Unterstützungsbedarf haben.
Mit dem neuen System erfolgt auch die Zusammenführung der Vergabe von Unterkünften im Gemeindebau und im geförderten Segment. Zukünftig genügt ein einziges "Wohn-Ticket", um sich für eine dieser Wohnformen vormerken zu lassen. Ab 14. Juli wird die Vorab-Registrierung im neuen System möglich sein, am 22. September startet die "Wohnungsvergabe NEU" dann offiziell. Für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits jetzt eingetragen sind, gibt es eine Übergangsfrist.
Pflegebedarf oder Gewalt stark gewichtet
Die Bonus-Liste steht nun fest, wie das Büro von Wohn-Stadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) der APA mitteilte. Bis zu 100 Punkte werden vergeben, wenn dringender Wohnbedarf aufgrund häuslicher Gewalt vorliegt. Auch eine Mobilitätseinschränkung in einer dafür ungeeigneten Wohnung fällt in die höchste Kategorie. Das gilt auch für Betroffene mit Pflegebedarf (ab Pflegestufe 3, Anm.), die zu Hause betreut werden.
Bis zu 80 Punkte können Alleinerziehende oder Personen, die von Wohnungsverlust bedroht sind, erhalten. Bei betreuten Personen sind es bis zu 75. Fast genauso hoch, nämlich mit 70 Punkten, wird auch ein Wechsel in eine kleinere Wohnung bewertet. Bis zu 50 Punkte können lukriert werden, wenn man bisher ohne Bad bzw. WC auskommen musste.
Auch eine Trennung bzw. Scheidung oder eine soziale Bedürftigkeit wirkt sich mit bis zu 50 Punkten aus. Ebenso viel können junge Menschen unter 25 Jahren erhalten. Für eine Aus- und Weiterbildung können noch einmal 20 Punkte dazukommen - und für eine Schwangerschaft 30. Den Wien-Bonus gibt es ebenfalls weiterhin: Wohnwerberinnen und Wohnwerber, die seit mindestens sechs Jahren einen durchgehenden Hauptwohnsitz in Wien haben, können bis zu 45 Punkte dadurch verdienen.
"Größte Weiterentwicklung des Systems"
"Das einzigartige Wiener Wohnbaumodell stellt die Weichen in die Zukunft. Die Wohnungsvergabe NEU ist die größte Weiterentwicklung unseres Vergabesystems seit Jahrzehnten", zeigte sich Stadträtin Hanel-Torsch überzeugt. Künftig werde leistbarer Wohnraum noch gezielter dort ankommen, wo er gebraucht werde.
Die Wiener NEOS-Klubobfrau Selma Arapovic äußerte sich ebenfalls zufrieden: "Das neue Bonuspunktesystem orientiert sich eng an den realen Lebensumständen der Wienerinnen und Wiener bei der Wohnungsvergabe." Durch die Kombination von Kriterien werde ein transparentes und flexibles Modell geschaffen.
So funktioniert das neue Bonuspunkte-System
Die Vergabe von Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen erfolgt anhand klar definierter Kriterien mit jeweils festgelegten Punktewerten:
Wien-Bonus – der*die Wohnwerber*in hat seit mindestens 6 Jahren einen durchgehenden Hauptwohnsitz in Wien: bis zu 45 Punkte
Lange Wartezeit – der*die Wohnwerber*in hat trotz aktiver Wohnungssuche noch keine Erstreihung bei einer Wohnung erreicht: bis zu 45 Punkte
Jungwiener*in – der*die Wohnwerber*in ist unter 25 Jahre alt, verfügt über keinen eigenen Hauptmietvertrag und der künftige Haushalt besteht aus maximal zwei Personen: 50 Punkte
Überbelag – der*die Wohnwerber*in wohnt aktuell als Hauptmieter*in in einer Wohnung, die aufgrund der Haushaltsgröße zu klein ist: 50 Punkte
Alleinerziehend – der*die Wohnwerber*in lebt ohne Partner*in und betreut Kinder im gemeinsamen Haushalt: bis zu 80 Punkte
Aus- und Weiterbildung – der*die Wohnwerber*in absolviert eine Ausbildung oder Weiterbildung mit einem entsprechenden Stundenausmaß: 20 Punkte
Schwangerschaft – die Wohnwerberin oder die Partnerin ist schwanger: 30 Punkte
Wohnkosten – der*die Wohnwerber*in bezieht Wohnbeihilfe oder Mindestsicherung mit ausgewiesenem Wohnkostenanteil: 50 Punkte
Wechsel in kleinere Wohnung – der*die Wohnwerber*in ist Hauptmieter*in und möchte in eine Wohnung mit weniger Wohnräumen übersiedeln: bis zu 70 Punkte
Wohnungswechsel ab 65 Jahren aus dem Gemeindebau – der*die Wohnwerber*in ist Hauptmieter*in einer Gemeindewohnung und hat das 65. Lebensjahr vollendet:
bis zu 30 Punkte
Wohnung ohne Bad und/oder WC – die aktuelle Wohnung verfügt über kein Bad und/oder kein WC innerhalb der Wohnung: bis zu 50 Punkte
Trennung/Scheidung – der*die Wohnwerber*in muss aufgrund einer Trennung oder Scheidung aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen: bis zu 50 Punkte
Drohender Wohnungsverlust – der*die Wohnwerber*in steht kurz davor, die aktuelle Wohnung zu verlieren: bis zu 80 Punkte
Betreute Person – der*die Wohnwerber*in lebt in einer sozialen Einrichtung oder wird dort betreut: 75 Punkte
Wohnbedarf aufgrund häuslicher Gewalt – es besteht ein dringender Wohnbedarf aufgrund von Gewalt im gemeinsamen Haushalt: 100 Punkte
Chronische Mobilitätseinschränkung – der*die Wohnwerber*in oder eine anrechenbare Person hat eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung und die Wohnung ist dafür nicht geeignet: bis zu 100 Punkte
Pflege zu Hause – der*die Wohnwerber*in oder ein Haushaltsmitglied hat Pflegebedarf ab Pflegestufe 3 und wird zu Hause betreut: bis zu 100 Punkte