Günther Paal

Pädophilie-Anklage: Das wird Gunkl vorgeworfen

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Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt eine Anklage gegen gegen "einen österreichischen Künstler" wegen "geschlechtlicher Handlung an unmündiger Person" und Besitzes von Kindesmissbrauchsmaterial.
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Wien. Der Vorfall soll sich laut neuesten Infos zufolge vor zwei Jahren zugetragen haben. Der Kabarett-Star Günther "Gunkl" Paal - gegen den auf freiem Fuß ermittelt wird - wurde daraufhin von der Mutter (42) und der Oma (62) des Mädchens um 190.000 Euro erpresst. Die Frauen sitzen in U-Haft. Gunkls Anwalt, der bekannte Strafverteidiger Florian Höllwarth, bestätigte oe24 die Vorwürfe gegen seinen Mandanten.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien gab heute bekannt, dass in diesem Fall von der StA Wien Anklage gegen drei Personen eingebracht wurde. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Schwere Erpressung

Der Vorwurf gegenüber den beiden Frauen lautet auf schwere Erpressung.

Sie sollen Günther Paal von Anfang 2025 bis Anfang Juni 2026 zu Zahlungen in Höhe von 189.000 Euro gebracht haben. So wurde ihm laut Anklage mit der Veröffentlichung von Fotos gedroht, sollte er den Forderungen nicht nachkommen. Die Bilder sollen ihn bei einer sexuellen Handlung an einem unmündigen Kind zeigen.

Beide Frauen in U-Haft

Die Strafdrohung beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, beide Frauen sind in Untersuchungshaft.

Das wird Gunkl vorgeworfen

Dem bekannten Kabarettisten Günther Paal alias "Gunkl" legt die Wiener Staatsanwaltschaft zur Last die gegenständliche Handlung an einem unmündigen Kind (Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB) vorgenommen zu haben.

Konkret soll der Beschuldigte das vierjährige Kind Anfang 2025 einmal auf die nackten Genitalien geküsst haben, wie es in der Anklage der Staatsanwaltschaft heißt. Weiters wird ihm vorgeworfen über einen längeren Zeitraum zumindest 960 Bilder und 19 Videodateien von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial erlangt/besessen zu haben.

Die Strafdrohung beträgt in beiden Fällen sechs Monate bis fünf Jahre.

Anklage ist noch nicht rechtskräftig

Gegen die Anklage kann binnen 14 Tagen Einspruch an das OLG Wien erhoben werden, die Anklage ist nicht rechtswirksam und es wurde deshalb noch kein Termin für eine Hauptverhandlung vor dem Schöffensenat ausgeschrieben.

Kinder fremduntergebracht

Gegen die Frauen, die den Künstler unter Druck gesetzt und zur Zahlung eines ansehnlichen Geldbetrags gebracht haben sollen, wird wegen schwerer Erpressung ermittelt, verhaftet wurden sie in flagranti, als sie 30.000 Euro von Gunkl "abholten". Im Unterschied zum Künstler sitzen die beiden in U-Haft, und zwar seit Anfang Juni bzw. Anfang Juli, wie Christina Salzborn, die Sprecherin des Wiener Landesgerichts bestätigt. Das Opfer und ihr Bruder sind unter Beiziehung der Kinder- und Jugendbehörde in einer Kriseneinrichtungen bzw. bei Kriseneltern fremduntergebracht worden.