Seit 17 Jahren krank
"Phantom-Lehrerin": Jetzt bekommt sie auch noch Urlaubsgeld
Die Lehrerin aus Duisburg ist inzwischen überall bekannt. Seit Jahren ist sie nicht mehr im Unterricht, ihr Gehalt als Beamtin lief jedoch weiter. Nun sorgt ein weiteres Detail für Aufsehen: Weil sie wegen ihrer Erkrankung ihren Urlaub nicht nehmen konnte und direkt aus dem Krankenstand in den Ruhestand versetzt wurde, kann ihr dafür eine finanzielle Abgeltung zustehen.
Dabei geht es allerdings nicht um sämtliche Urlaubstage aus den vergangenen 17 Jahren. Ausbezahlt werden kann grundsätzlich nur der gesetzliche Mindesturlaub, der zum Zeitpunkt der Beendigung des Beamtenverhältnisses noch nicht verfallen war.
Eine Sprecherin der Bezirksregierung erklärt gegenüber der deutschen BILD-Zeitung: „Nach Beendigung des Beamtenverhältnisses hat die Person Anspruch auf den bis dahin nicht verfallenen Urlaub.“
Mehr als 6000 Euro Gehalt
Die Studienrätin wurde im Mai in den Ruhestand versetzt. Damit steht ihr der noch nicht verfallene Urlaub aus dem vergangenen Jahr sowie ein entsprechender Anteil für 2026 zu.
Unterm Strich ergibt das laut den vorliegenden Angaben etwas mehr als ein zusätzliches Monatsgehalt. Zuletzt verdiente die Lehrerin monatlich 6174,04 Euro brutto.
Besonders brisant: Die Auszahlung muss die Beamtin nicht einmal selbst beantragen. "Der Anspruch muss nicht von der verbeamteten Person eingefordert werden, sondern wird von Amts wegen finanziell abgegolten", so die Bezirksregierung.
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Im August steigt ihr Gehalt erneut
Und damit nicht genug: Sollte die Lehrerin mit ihrer Klage gegen die Versetzung in den Ruhestand Erfolg haben und wieder in den Dienst zurückkehren, könnte ihr Einkommen sogar weiter steigen.
In ihrer Besoldungsgruppe A 13, Stufe 12, erhöht sich das monatliche Bruttogehalt im August auf 6381,49 Euro. Das entspricht laut den vorliegenden Angaben rund 4672 Euro netto.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Lehrerin
Gleichzeitig läuft gegen die 62-Jährige ein Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt wegen des Verdachts, dass sie während ihrer Krankschreibung als Heilpraktikerin gearbeitet haben könnte.
Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung wurde laut den Behörden "potenziell beweiserhebliches Material" sichergestellt. Dieses wird derzeit ausgewertet. Ob es tatsächlich zu einer Verurteilung kommt, ist offen. Bei Betrug beträgt die strafrechtliche Verjährungsfrist fünf Jahre. Ihren Beamtenstatus würde die Lehrerin grundsätzlich erst verlieren, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird.
Auch Disziplinarverfahren läuft
Unabhängig vom Strafverfahren läuft bereits ein Disziplinarverfahren. Möglich wären dabei unter anderem eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung oder im äußersten Fall die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Eine Rückforderung der bereits gezahlten Dienstbezüge sieht das Disziplinarrecht laut Bezirksregierung allerdings nicht vor. Damit bleibt die entscheidende Frage: Was können die Ermittler der Lehrerin tatsächlich nachweisen?