2 Jahre Haft drohen
Po-Foto-Verbot kommt!
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf von Justizministerin Stefanie Hubig gebilligt, etwas enger definiert als die erste Fassung. Der Bundestag muss noch zustimmen.
In der ersten Version reichte eine Aufnahme "in sexuell bestimmter Weise". Juristen nannten das zu weit. Der Deutsche Anwaltverein warnte, schon ein Vater bei der Schulaufführung könne seine Motive erklären müssen. Ermittler würden dann auf den ganzen Bildbestand, die Browserhistorie und Chats zugreifen.
Die neue Formel verlangt einen Vorsatz und eine Aufnahme, die von den Körperteilen geprägt ist und offensichtlich sexualisiert.
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Petition sorgte für neues Gesetz
Der Anstoß kam von Yanni Gentsch aus Köln: Sie erwischte einen Mann, der sie beim Joggen filmte, und erfuhr, dass das nicht strafbar ist. 137.000 Menschen unterstützten ihre Petition. Im August 2025 übergab sie diese an den nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach, der Grüne warb für eine Verschärfung. Stefanie Hubig stimmte zu.
Der Entwurf ist größer als das eine Verbot: Er soll auch heimliche Nacktaufnahmen, etwa aus der Sauna, und sexualisierte Deepfakes erfassen, dazu den Identitätsmissbrauch und Cyberstalking mit Trackern.
Stefanie Hubig sprach von einem Flächenbrand im Web: Voyeuristische Bilder und gefälschte Nacktvideos kursierten millionenfach. Ob die engere Formel den Vater auf der Schulbühne schützt und den Mann mit dem Handy auf der Joggingstrecke trifft, entscheidet am Ende nicht das Kabinett, das entscheidet der Richter.