Gerichts-Urteil
PVA stuft krankes Kind (5) zu niedrig ein
Oberösterreich. Die Mutter eines fünfjährigen Mädchens aus dem Bezirk Gmunden stellte einen Antrag auf Pflegegeld. Ihre Tochter leidet an einem Entwicklungsrückstand, zudem besteht der Verdacht auf eine angeborene, unheilbare neurologische Störung. Das Kind muss deshalb intensiv betreut werden. Zunächst erkannte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) lediglich die Pflegegeldstufe 2 an. Da der Mutter diese Einstufung zu niedrig vorkam, suchte sie die AK-Bezirksstelle Gmunden auf.
Gericht erhöht die Pflegestufe
Die Arbeiterkammer ging daraufhin für die Familie vor Gericht. Ein gerichtliches Gutachten stellte schließlich fest, dass der Pflegebedarf des Mädchens bei mehr als 120 Stunden pro Monat liegt. Das Arbeits- und Sozialgericht entschied daher, dass das Pflegegeld rückwirkend auf Stufe 3 erhöht werden muss. AK-Präsident Andreas Stangl betont in diesem Zusammenhang den Wert der regionalen Unterstützung: "Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen." Er ergänzt: "Beim Pflegegeld unterstützen wir unsere Mitglieder auch dann, wenn es um nahe Angehörige geht. Das zeigt auch der Fall des fünfjährigen Mädchens, dessen Mutter sich an uns gewandt hat."
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Falsche Einstufungen als Problem
Stangl rät Betroffenen generell dazu, sich bei einem Verdacht auf eine falsche Pflegegeldeinstufung umgehend an die AK zu wenden. Der Präsident übt zudem Kritik an der gängigen Praxis und fordert Verbesserungen: "Unsere Zentrale in Linz und die 14 Bezirksstellen unterstützen unsere Mitglieder bei Fragen zu Pflegegeld. Wir begrüßen die seitens des Verwaltungsrates beschlossenen neuen Richtlinien für medizinische Begutachtungen. Dieser Fall zeigt aber, dass es weiterhin hohen Handlungsbedarf gibt. Es kann nicht sein, dass laufend falsche Einstufungen erfolgen und die Gerichte angestrengt werden müssen, um angemessene Einstufungen zu erzielen."