Zwei Angeklagte
Schlaganfall nach brutalem Polizei-Einsatz in Wien
Wien. Am Mittwoch ist am Wiener Landesgericht ein außergewöhnlich der Fall von mutmaßlicher Polizeigewalt verhandelt worden. Ein damals 54 Jahre alter Mann soll am 9. Mai 2024 bei seiner Festnahme am Schwarzenbergplatz in der Innenstadt von einem Polizeibeamten derart gewalttätig behandelt worden sein, dass er dadurch ein Hals-Nacken-Trauma erlitt, was laut Anklage in weiterer Folge einen Schlaganfall bewirkte.
Damit nicht genug: Der Ukrainer wurde ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) an der Rossauer Lände gebracht und dort stundenlang in eine Zelle gesperrt. Obwohl er über gesundheitliche Probleme klagte und im Haftraum den Notfallknopf drückte, sollen weder der Leiter der Aufnahmestelle noch der Arrestanten-Posten reagiert haben. Am Abend wurde der Mann mit laut Anklage erkennbaren Schlaganfall-Symptomen im PAZ einem Polizeijuristen vorgeführt - in einem Rollstuhl, weil er mittlerweile nicht mehr selbstständig gehen konnte.
Angeklagte bekannten sich "nicht schuldig"
Der Polizeijurist missbrauchte laut Anklageschrift wissentlich seine Befugnisse, indem er gegen 21 Uhr mit dem Mann eine Vernehmung durchführte, "obwohl dieser augenscheinlich nicht vernehmungsfähig und nicht in der Lage war, sein rechtliches Gehör zu wahren." Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Missbrauch der Amtsgewalt und das Quälen und Vernachlässigen eines Gefangenen vor.
Der Leiter der Aufnahmestelle im PAZ und der Arrestanten-Posten müssen sich wegen Quälens und Vernachlässigens eines Gefangenen verantworten. Dem Polizisten, der den Mann am Schwarzenbergplatz verletzt hatte, wird fahrlässige Körperverletzung angekreidet, wobei sein Vorgehen laut Anklage eine schwere Gesundheitsschädigung des Betroffenen bewirkte. Alle vier Angeklagten bekannten sich "nicht schuldig."
"Es ist eine außergewöhnliche Sache", meinte der Staatsanwalt zu Beginn der Verhandlung. Die Amtshandlung am Schwarzenbergplatz sei "eskaliert". Dem dort tätigen Beamten billigte der Ankläger allerdings zu, nicht vorsätzlich mit einer Verletzungsabsicht gehandelt zu haben. Bei hinreichender Klärung des Sachverhalts sei für diesen Polizisten eine diversionelle Erledigung "möglich".
Anders sah das der Staatsanwalt bei den drei weiteren Angeklagten. Im PAZ habe der 54-Jährige eindeutige Schlaganfall-Symptome gehabt, diese den Beamten auch vermittelt, sei aber stundenlang in eine Zelle gesperrt und sich selbst überlassen worden: "Ihm wird heiß. Ihm wird schlecht. Er kann nicht stehen. Er kann nicht gehen." Die Beamten hätten trotzdem nicht reagiert.
Staatsanwalt: Betroffener war "nicht ansprechbar"
Das Verhalten des Polizeijuristen war dem Staatsanwalt völlig unverständlich. Die der Vernehmung beigezogene Schriftführerin "hat geglaubt, er (der Betroffene, Anm.) ist ein Pflegefall." Der Mann sei "komplett nicht ansprechbar" gewesen. Der Polizeijurist habe bei der Vernehmung "amtsmissbräuchlich" gehandelt.
Dessen Verteidigerin Astrid Wagner wies das vehement zurück: "Das ist wirklich nicht haltbar." Ihr Mandant sei seit Jahrzehnten für die Polizei tätig und habe stets sehr pflichtbewusst gehandelt. Der Ukrainer sei nach seiner Einlieferung ins PAZ von zwei Amtsärzten begutachtet und als vernehmungsfähig beschrieben worden. Der Polizeijurist habe den Schlaganfall nicht erkannt, ansonsten hätte er die Sanitäter gerufen.
Wagner stützte sich auf ein von ihr eingeholtes, 52 Seiten umfassendes Privatgutachten eines Neurologen. Dieses komme zum Schluss, dass ein asymptomatischer Schlaganfall vorlag, der für medizinische Laien nicht erkennbar gewesen sei. Nur ein Facharzt für Neurologie hätte die medizinische Notlage erkennen können, zitierte Wagner aus dem Gutachten.
Verteidiger: "Tragisch, was passiert ist"
Die drei Polizeibeamten wurden von Verteidiger Klaus Heintzinger vertreten. Die Amtshandlung am Schwarzenbergplatz sei korrekt und "exakt so abgelaufen, wie es der Einsatztechnik-Richtlinie entspricht", sagte Heintzinger. Was die beiden Beamten im PAZ betrifft, hätte der eine mit dem Ukrainer "überhaupt nichts zu tun gehabt". Dieser habe sich in einer Zelle im dritten Stock befunden, der Beamte sei aber im Erdgeschoß stationiert gewesen.
Der zweite Beamte habe erst um 18.00 Uhr den Dienst angetreten, der Ukrainer sei kurz nach 16.30 Uhr ins PAZ gebracht und einer Zelle zugewiesen worden. "Er war nicht der Gruppenführer im dritten Stock", betonte Heintzinger. Der Beamte sei "irgendwo im Eck hinten" gesessen.
"Es ist tragisch, was passiert ist. Aber dass die drei einen Fehler begangen haben, kann nicht gesagt werden", bemerkte der Verteidiger abschließend.
Betroffener seit 2012 in Österreich
Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen Ukrainer, der seit 2012 in Österreich lebt. Als am 9. Mai 2024 am Tag des unbekannten Soldaten russische Diplomaten vor dem sowjetischen Heldendenkmal am Schwarzenbergplatz einen Kranz niederlegten und des Siegs im Zweiten Weltkrieg gedachten, tat er lautstark seinen Unmut kund. Die Polizei wurde auf ihn aufmerksam und ortete Verwaltungsübertretungen.
"Er war aggressiv. Auch gegen die Polizei", schilderte der Erstangeklagte, der seit 2004 im Exekutivdienst tätig ist. Er habe den Mann abgemahnt bzw. weggewiesen, was nichts gebracht hätte. Dieser habe "geschrien und heftig mit den Händen gestikuliert." Darauf hin habe er die Festnahme nach § 35 Ziffer 3 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) ausgesprochen.
Plötzlich habe ihn der Mann an der ballistischen Weste erfasst, schilderte der Polizist: "Er war so nahe, dass die Befreiungstechnik nicht mehr funktioniert hat." Der Mann habe sich "bei mir so an den Hals gehängt." Er habe "Schläge und Stiche in den Unterleib befürchtet", sich "eigentlich in einer Notwehr-Situation" befunden und "intuitiv" gehandelt.
Beim Versuch, den Mann zu bändigen, sei er mit diesem zu Sturz gekommen, habe dessen linken Arm gepackt und ihn mit einer Hebelbewegung im Schulterbereich fixiert. Der Erstangeklagte schloss dezidiert aus, sich auf den Nackenbereich des Mannes gekniet zu haben. "Hätten Sie etwas anders machen können?", wollte der Richter wissen.
Auch interessant
"Ich hätte mich krank melden können", lautete die Antwort. Es habe nach der Festnahme "Anzeichen gegeben, dass es ihm (dem Festgenommenen, Anm.) gut geht." Der Mann habe vor seiner Verbringung ins PAZ "gescherzt" und "versucht, ein lockeres Gespräch zu beginnen."
Mann wies 0,76 Promille auf
Die Anklage wirft dem Erstangeklagten vor, den Ukrainer "unsachgemäß zu Boden" gebracht zu haben, indem er ihn am Schulter- und Nackenbereich packte und mit dem zweiten Arm mit einer Zieh- und Drehbewegung zu Boden beförderte.
Dabei kam der Mann zunächst in Seitenlage zu liegen. Der Beamte hätte versucht, den Betroffenen mittels Armstreckhebel in Bauchlage zu fixieren, wobei er dem Mann ein Knie derart heftig gegen den Hals bzw. Nacken drückte, dass dies laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten zu einem Hals- und Nackentrauma führte.
Die Festnahme wurde wegen aggressiven Verhaltens nach dem Sicherheitspolizeigesetz ausgesprochen. Der Mann wies - wie sich später feststellen ließ - eine Alkoholisierung von 0,76 Promille auf.