"Es war ein Übergriff, das wollen wir hier nicht kleinreden", stellte die Richterin klar. "Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung." Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss Mohamed 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits Berufung angekündigt.
"Ich will nur Gerechtigkeit"
Sophie Imelmann kam am Mittwoch kurz vor 9 Uhr zum Amtsgericht München. Mit einem Glücks-Amulett und sichtlich angespannt stellte sie sich dem Prozess gegen ihren Ex-Partner. Während der Verhandlung saß sie als Nebenklägerin nur wenige Meter von Mohamed entfernt.
Vor dem Urteil hatte sie gegenüber der deutschen "BILD" erklärt: "Ich will nur Gerechtigkeit." Nach der Entscheidung zeigte sie sich erleichtert, aber erschöpft. "Ich bin unfassbar erleichtert und am Ende meiner Kräfte", sagte die 30-Jährige.
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Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Vorfall aus dem Juli 2024. Nach dem Finale von "Love Island VIP" in Griechenland soll es zwischen dem damaligen Paar zunächst zu einem Streit und anschließend zu einer Versöhnung im Hotelzimmer gekommen sein.
Vor Gericht schilderte Imelmann, dass sie mehrfach deutlich gemacht habe, keinen Sex zu wollen. Als Gründe nannte sie unter anderem ihre Angst vor einer Schwangerschaft und Krankheiten. Mohamed habe sich dennoch über ihren erklärten Willen hinweggesetzt und zweimal ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen.
Die Staatsanwaltschaft sah den Tatvorwurf als erwiesen an und forderte zwei Jahre und acht Monate Haft. Auch der Anwalt der Nebenklage schloss sich dieser Forderung an. "Nein heißt Nein. Nicht mehr und nicht weniger", erklärte er.
Verteidigung forderte Freispruch
Mohamed bestritt die Vorwürfe. Sein Verteidiger Alexander Esser stellte die Darstellung Imelmanns infrage und warf ihr vor, sich auf Instagram als Opfer eines Sexualdelikts inszeniert zu haben. Er beantragte einen Freispruch.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Richterin Regina Partin erklärte, die Schilderungen Imelmanns seien glaubhaft. Sie sei davon überzeugt, dass es zu der Grenzüberschreitung gekommen sei. Bei der Strafhöhe berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass Mohamed nicht vorbestraft ist.
Mit dem Urteil endet für Imelmann ein belastendes Verfahren – zumindest vorläufig. Da die Verteidigung Berufung einlegen will, könnte der Fall die Gerichte noch weiter beschäftigen.