Opfer war erst 14

Schweizer Ex-Politiker wegen schweren Missbrauchs angeklagt

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Ein Fall aus der Schweiz sorgt für Entsetzen: Ein ehemaliger Politiker wird wegen schwerer Straftaten angeklagt. Zudem drohte den mutmaßlichen Opfern nach der Anzeige überraschend die Abschiebung.
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Ein Fall in der Schweiz sorgt derzeit für Entsetzen. Ein ehemaliger SVP-Politiker aus dem Kanton Aargau steht im Verdacht, seine damalige Partnerin und deren heute volljährige Tochter über einen längeren Zeitraum mit K.-o.-Tropfen betäubt und schwer sexuell missbraucht zu haben. Der Fall wirft auch hierzulande ein Schlaglicht auf den Umgang der Behörden mit Opfern schwerer Straftaten.

Schwere Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Laut Anklage soll der Ex-Politiker die damals 14-jährige Tochter seiner Partnerin 44-mal betäubt und missbraucht haben. Auch die Mutter soll Opfer geworden sein. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten ähnliche Taten an seiner Ex-Ehefrau vor, die mehr als 140 Übergriffe erlitten haben soll und bis heute an den Folgen leidet.

Die Ermittler stützen sich laut Schweizer Medien auf umfangreiches Beweismaterial, wobei allein die Videos der mutmaßlichen Übergriffe auf die Tochter mehr als 40 Stunden umfassen sollen. Dem Mann werden unter anderem mehrfach versuchter Mord, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung sowie sexuelle Handlungen mit Kindern vorgeworfen. Ihm droht lebenslange Haft, wobei die Unschuldsvermutung gilt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gebrachten die verabreichten Substanzen die Opfer mehrfach in akute Lebensgefahr. In einer Haarprobe der Tochter wurde später GHB in erhöhter Konzentration nachgewiesen. Der Beschuldigte weist wesentliche Teile der Vorwürfe zurück und bestreitet insbesondere den Einsatz von K.-o.-Tropfen.

Drohende Abschiebung nach Anzeige

Für zusätzliche Empörung sorgt der Umgang der Behörden mit den mutmaßlichen Opfern. Die aus Polen stammende Frau war mit ihrer Tochter aus Irland in die Schweiz gezogen, nachdem sie den Politiker kennengelernt hatte. Nach der Trennung und der Anzeige gegen ihn geriet ihr Aufenthaltsstatus jedoch ins Wanken. Die Behörden werteten ihr Arbeitsverhältnis mit dem Politiker als Scheinarbeitsverhältnis.

In der Folge wurde die Sozialhilfe nur eingeschränkt gewährt und das Migrationsamt leitete ein Verfahren zur Ausreise ein. Obwohl der Beschuldigte bereits in Untersuchungshaft saß und die Frauen als mutmaßliche Opfer eines schweren Gewaltverbrechens galten, drohte ihnen die Abschiebung.

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Kritik an Verhalten der Behörden

Die Betroffene erhebt schwere Vorwürfe gegen die Behörden. Sie habe immer wieder auf ihre Rolle als Opfer und wichtige Zeugin in einem außergewöhnlich schweren Strafverfahren hingewiesen, dennoch seien zahlreiche Anträge abgelehnt worden. Gemeinde und Migrationsamt äußerten sich wegen des laufenden Verfahrens nur eingeschränkt, zeigten sich aber betroffen.

Die beiden Frauen entschieden sich inzwischen, mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen, da sie hoffen, dass der Fall auch Konsequenzen für den Umgang mit Opfern hat. Wann der Prozess vor dem Bezirksgericht Baden beginnt, ist derzeit noch offen.