Prozess

Seglerin starb, weil Motorbootfahrer aufs Handy schaute

© Maurice André Shourot
Im Prozess rund um eine tödliche Bootskollision auf dem Bodensee hat der 26-jährige Angeklagte am Mittwoch endlich unter Tränen sein Fehlverhalten eingeräumt. Er kassierte ein Jahr Haft.
Zur Vollversion des Artikels

Vrlbg. Der 26-Jährige  bekannte sich am Landesgericht Feldkirch der grob fahrlässigen Tötung für schuldig, weil er unaufmerksam gewesen sei - vom Handy abgelenkt war und nicht aufs Wasser geschaut hatte.  Einen Tat mit Vorsatz schloss seine Verteidigerin aus. Selbst der Staatsanwalt zeigte sich nicht überzeugt, es im vorliegenden Fall mit Mord zu tun zu haben.

Der Angeklagte hatte am 12. Oktober vergangenen Jahres auf dem Bodensee vor Gaißau (Bez. Bregenz) bei bester Sicht und ruhiger See ein Motorboot gelenkt. Es kam zur Kollision mit dem Segelschiff eines deutschen Ehepaars. Das Motorboot schanzte über das Segelboot, dabei wurde eine 57-Jährige unter anderem vom Propeller des Motorboots getroffen. Sie fiel ins Wasser und verstarb in weiterer Folge, ihr Mann wurde schwer verletzt.

Zur Mordanklage kam es, weil der 26-Jährige im April darauf beharrt hatte, nicht zu schnell gefahren und aufmerksam gewesen zu sein. Für die Richterin, die sich auf das Gutachten stützte, stand nämlich fest: Der 26-Jährige fuhr mindestens vier Minuten lang mit großer Geschwindigkeit auf das Segelboot zu. Nachdem der Schiffsführer nach eigenen Angaben vorschriftsmäßig den See beobachtete, musste er das Boot sehen, reagierte aber nicht und nahm damit den schlimmsten aller möglichen Ausgänge in Kauf, der letztlich eintrat - eine tödliche Kollision. Somit waren für die Richterin nicht mehr die Umstände einer fahrlässigen Tötung, sondern eines bedingt vorsätzlichen Mordes gegeben.

In Justizkreisen ging man vor Prozessbeginn davon aus, dass es eher keine Verurteilung wegen Mordes geben werde. Die Entscheidung lag bei den Geschworenen. Am Ende wurde der Angeklagte (26) unter anderem wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Acht Monate davon wurden bedingt ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.