LG Ried
Sexueller Übergriff: Urteil gegen Ex-Gerichtsvollzieher rechtskräftig
Das Urteil gegen einen ehemaligen Gerichtsvollzieher wegen eines sexuellen Übergriffs im Dienst ist rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung haben ein Rechtsmittel erhoben, teilte das Landesgericht Ried am Dienstag mit. Der 48-Jährige war in der Vorwoche zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch erfolgte wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, in weiteren Anklagepunkten war der Mann freigesprochen worden.
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Weitere Betroffene meldete sich
Angeklagt waren mehrere Fälle, in denen dem 48-Jährigen zur Last gelegt wurde, er habe sexuelle Gefälligkeiten eingefordert, um Exekutionen nicht zu vollziehen. Der ehemalige Gerichtsvollzieher, der im Prozess von Missverständnissen sprach, wurde aber schließlich nur in einem Fall schuldig gesprochen. Von den Vorwürfen der Nötigung, der sexuellen Belästigung in anderen Fällen sowie des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit wurde er freigesprochen. Im Zuge des Prozesses hat sich allerdings noch eine weitere Betroffene gemeldet, deshalb laufen gegen den Mann neuerlich Ermittlungen wegen sexueller Nötigung.