Justiz

Sporrer zu rassistischen "L'amour toujours"-Gesängen

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Kaum Anklagen oder Verurteilungen trotz rassistischer Gesänge. Grüne sehen strukturelles Problem.
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Das Singen des Partyhits "L'amour toujours" von Gigi D'Agostino in abgeänderter rassistischer Form beschäftigt die Justiz österreichweit. In einer Anfragebeantwortung an die Grünen berichtete das Justizministerium von mindestens 26 Verfahren, die nach solchen Vorfällen anhängig waren - von einer reinen Anfangsverdachtsprüfung bis zu Gerichtsprozessen. Verurteilungen gab es aber nur in den seltensten Fällen. Die Grünen orten ein strukturelles Problem.

Begleitumstände zählen

Das Singen des Partyhits "L'amour toujours" von Gigi D'Agostino in abgeänderter rassistischer Form beschäftigt die Justiz österreichweit. In einer Anfragebeantwortung an die Grünen berichtete das Justizministerium von mindestens 26 Verfahren, die nach solchen Vorfällen anhängig waren - von einer reinen Anfangsverdachtsprüfung bis zu Gerichtsprozessen. Verurteilungen gab es aber nur in den seltensten Fällen. Die Grünen orten ein strukturelles Problem.

In ihrer Anfragebeantwortung stellt Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) klar, dass das Skandieren der Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" grundsätzlich objektiv geeignet sein kann, den Tatbestand der Wiederbetätigung oder der Verhetzung zu erfüllen, wobei es allerdings auf die jeweilige subjektive Tatseite ankommt. Per se sei dies nicht der Fall, müssten doch auch weitere Begleitumstände wie das Zeigen des Hitlergrußes oder "zusätzliche konkret einschlägige Phrasen" vorliegen.

Nun lieferte das Ministerium als Antwort auf die parlamentarische Anfrage der Grünen erstmals Zahlen, inwieweit das Phänomen die Staatsanwaltschaften in Österreich seit dem ersten Aufkommen beschäftigt hat. Einen Anspruch auf Vollständigkeit gebe es dabei aber nicht, betonte das Justizressort. "Mangels effektiver automationsunterstützter Abfragemöglichkeit" basiere die Berichterstattung nämlich im Wesentlichen auf Erinnerungen.

Staatsanwaltschaften Innsbruck und Graz mit meisten Fällen

Am häufigsten hat das Singen der rassistischen Parolen bisher die Staatsanwaltschaften in Innsbruck und Graz mit jeweils fünf Fällen beschäftigt. Eine Verurteilung erfolgte lediglich gegen einen Beschuldigten in Innsbruck. In Graz kam es laut Anfragebeantwortung in keinem der fünf Fälle - einer stammte bereits aus dem Jahr 2023 - zu einer Anklage.

In Wien wurden insgesamt drei Fälle durch die Staatsanwaltschaft behandelt, einer davon betraf unbekannte Täter, die offenbar an einem Aufmarsch der rechtsextremen Identitären teilgenommen hatten. Diese konnten jedoch nicht ausgeforscht werden. Ein weiteres - eingestelltes - Verfahren wegen Verhetzung betraf elf Beschuldigte, die in einem Park das Lied gespielt haben sollen und dazu laut einer Zeugin "Ausländer raus" gerufen hatten. Im dritten Verfahren wird einem Beschuldigten zur Last gelegt, ein entsprechendes Video auf Instagram gepostet zu haben. Hier wird noch ermittelt.

Auch Schuldsprüche

Auch die Staatsanwaltschaft Salzburg behandelte bisher drei Fälle. In einem stellte das dortige Landesgericht das Verfahren gegen die Angeklagten unter Bestimmung einer Probezeit vorläufig ein, in einem weiteren wurde ein Verhandlungstermin anberaumt. Die Staatsanwaltschaft Wels berichtete neben dem bekannten eingestellten Verfahren zu einem Vorfall in Gosau über ein weiteres, wonach drei Beschuldigte zum Lied "L'amour toujours" "Ausländer raus" skandierten, den Hitlergruß zeigten und dabei "Heil Hitler" und "Sieg Heil" riefen. Nach Anklageerhebung wurde ein Angeklagter freigesprochen, gegen einen Angeklagten diversionell vorgegangen und ein Angeklagter schuldig erkannt.

Andere Staatsanwaltschaften hatten mit maximal einem Vorfall zu tun: Die Staatsanwaltschaft Leoben hatte einen Tatverdächtigen angeklagt, der ein YouTube-Video mit Auszügen aus dem Film "Der Untergang" zum abgewandelten Lied geteilt hatte. Nachdem dieser ein Diversionsanbot nicht angenommen hatte, wurde er im November 2025 verurteilt. Das Verfahren um einen Vorfall auf einem Mensafest an der Johannes Kepler Universität (JKU) in Linz wurde abgebrochen.

Grüne wollen einheitliches Vorgehen

"Die jüngste Anfragebeantwortung des Justizministeriums zeigt ein strukturelles Problem", kommentiert der Rechtsextremismussprecher der Grünen, Lukas Hammer, gegenüber der APA die Ergebnisse der Anfrage. Die Strafverfahren wegen fremdenfeindlicher Gesänge würden, selbst nach Berücksichtigung der individuellen Umstände des Einzelfalls, höchst unterschiedlich behandelt. "Es fehlt an einheitlichem Zugang und gefestigter Rechtsprechung", findet Hammer.

Rechtsextreme und rassistische Netzwerke nutzten zudem gezielt Lücken, um Hass zu normalisieren. "Wenn das Skandieren von Parolen, die ganze Bevölkerungsgruppen verächtlich machen, strafrechtlich so unterschiedlich behandelt werden und dann straflos bleiben, haben wir Handlungsbedarf", so Hammer. Gewalt und Hetze im Netz, aber auch im analogen Raum, veränderten sich ständig. Ein Leitfaden zum Tatbestand der Verhetzung stamme aus dem Jahr 2019 und sei stellenweise nicht mehr aktuell. Die Grünen fordern daher ein einheitliches Vorgehen der Staatsanwaltschaften.