Pensionistin empört

Stadt verweigert Förderung für behindertengerechten Bad-Umbau

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Eine Pensionistin aus Simmering ließ ihr Badezimmer für ihren schwer kranken Sohn barrierefrei umbauen. Die dafür erwartete Förderung der Stadt Wien blieb jedoch aus. Volksanwältin Gaby Schwarz übt nun scharfe Kritik am Vorgehen des Magistrats und fordert Schadenersatz.
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Im Frühjahr 2025 wurde bei dem Sohn der Frau ein Hirntumor diagnostiziert, der Lähmungserscheinungen verursachte. Seine Mutter wollte ihm ermöglichen, seinen Alltag in den letzten Lebensmonaten möglichst lange eigenständig zu bewältigen und entschied sich deshalb für einen barrierefreien Umbau des Badezimmers.

Bei einer Besichtigung im Mai soll eine Mitarbeiterin der MA 50 laut Volksanwaltschaft erklärt haben, dass der Umbau gefördert werde und mit den Arbeiten bereits vor der Erledigung des Antrags begonnen werden könne. Im Juli ließ die Pensionistin das Bad um rund 14.000 Euro umbauen und griff dafür auf ihre Ersparnisse zurück. Antrag und Schlussrechnung wurden im August eingereicht.

Antrag sorgte für Verwirrung

Danach begann für die Familie laut Volksanwaltschaft ein monatelanges Hin und Her. Auf Nachfrage habe die Mutter zunächst keine Auskunft erhalten, weil ihr Sohn als Förderwerber geführt wurde. Zu diesem Zeitpunkt konnte dieser bereits nicht mehr sprechen. Später wurde ihr mitgeteilt, der Antrag sei nicht eingelangt. Dass er sehr wohl eingebracht worden war, wurde laut Volksanwaltschaft vom Magistrat inzwischen eingeräumt.

Im Jänner 2026 starb der Sohn. Für April war noch ein Termin der MA 50 zur Abnahme des Umbaus vorgesehen. Dazu kam es jedoch nicht mehr. Zuvor erhielt die Pensionistin die Ablehnung der Förderung. Als Begründung wurde laut Volksanwaltschaft auf die Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung verwiesen. Demnach seien die Arbeiten bereits vor der Antragstellung durchgeführt worden, zudem sei der Antrag nicht spätestens einen Monat nach der Beauftragung eingebracht worden.

Schwarz fordert Schadenersatz

Für Volksanwältin Gaby Schwarz ist das Vorgehen nicht nachvollziehbar. "Fakt ist, dass eine Mitarbeiterin des Magistrats Frau R. die Förderung zugesagt und geraten hat, mit den Bauarbeiten schon vor Antragstellung zu beginnen", sagt Schwarz. Auch in den der Frau übermittelten Informationen zu barrierefreien Maßnahmen sei laut Schwarz darauf hingewiesen worden, dass ein Antrag vor oder nach dem Umbau gestellt werden könne.

"Die Informationen, die sie bekommen hat, waren fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich", sagt Schwarz. Eine kulante Lösung bei der ursprünglich beantragten Förderung reicht ihr deshalb nicht mehr. Sie fordert Schadenersatz wegen des entstandenen Vertrauensschadens. "Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf das, was ihnen vom Magistrat gesagt wird, verlassen können", so Schwarz.