Auch Mutter beschuldigt

Totes Baby am Grenzübergang: 4 Mordanklagen gegen Komplizen!

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Einer 17-Jährigen wird Tötung eines Kindes bei der Geburt vorgeworfen - den vier Familienangehörigen wegen Beteiligung an einem Mord allerdings viel härtere Strafen.
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Bgld. Im Fall des im Jänner am Grenzübergang Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) tot aufgefundenen Neugeborenen auf einer Raststation hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt Anklage gegen die fünf beschuldigten Rumänen eingebracht, die derzeit in Untersuchungshaft sitzen. Der damals erst 17-jährigen Mutter des Säuglings wird die Tötung eines Kindes bei der Geburt vorgeworfen - ihr drohen wegen des Ausnahmezustands nur bis zu fünf Jahre Haft -,  vier weiteren Familienangehörigen Beteiligung an einem Mord, erläuterte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

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Die Familienangehörigen sollen unter anderem als Chauffeur und Aufpasser fungiert und geholfen haben, Spuren am Tatort zu beseitigen. Sie werden, anders als die 17-Jährige, wegen Beteiligung an einem Mord angeklagt, weil der Paragraph 79 des Strafgesetzbuches - Tötung eines Kindes bei der Geburt - nur bei der Kindsmutter zur Anwendung kommen kann: Somit droht den Helfern bis zu 20 Jahre oder gar lebenslang. Bei den Familienmitgliedern handelt es sich laut einem um die Mutter der 17-Jährigen, ihre Schwester, den Bruder und den Schwager.