Heumarkt-Projekt

UNESCO streicht Wien von der roten Welterbe-Liste

© APA/ROLAND SCHLAGER
Das Historische Zentrum Wiens zählte seit 2017 wegen des Heumarkt-Projekts zu den gefährdeten Welterbestätten.
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Die UNESCO hat Wien von der roten Liste der Welterbestätten gestrichen. Das hat das Welterbekomitee am Montag nach einer langen Debatte im Zuge seiner 48. Tagung im südkoreanischen Busan entschieden. Das historische Zentrum Wiens wurde 2017 als gefährdet eingestuft. Grund dafür war das Heumarkt-Projekt.

Sabine Haag, Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission, gratulierte umgehend. Die Bemühungen der vergangenen Jahre hätten Früchte getragen. "Die Entscheidung des Welterbekomitees macht deutlich, dass für die Bewahrung unseres kulturellen Erbes vor allem zwei Dinge zentral sind: Dialog und Kompromissbereitschaft. Neben der Redimensionierung des Projekts am Heumarkt ist die nunmehr deutlich stärkere Verankerung des Welterbes in den Verwaltungsprozessen der Stadt Wien ein zentrales und wesentliches Ergebnis der Entwicklungen der vergangenen Jahre", hielt Haag in einer Aussendung fest.

Experten hatten Verbleib auf roter Liste empfohlen

Die Entscheidung des Komitees ist insofern bemerkenswert, als der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS), der die UNESCO berät, im Vorfeld der Sitzung mittels "Draft Decision" dafür plädiert hatte, Wien auf der roten Liste zu belassen. Bund und Wien hatten parallel allerdings auf diplomatischem Wege hinter den Kulissen versucht, möglichst viele Komiteemitglieder von der österreichischen Position zu überzeugen - augenscheinlich mit Erfolg.

Im Zentrum der jahrelangen Welterbedebatte stand das Heumarkt-Projekt von Investor Michael Tojner und seiner Wertinvest. Dieses war ursprünglich mit einer maximalen Höhe von 73 Metern vorgesehen, was den Welterbeschützern ein Dorn im Auge war. Nach mehreren Redimensionierungen sind nun 49,95 Meter geplant.

Diese Variante, im Jahr 2023 vorgestellt, muss noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Eine außerordentliche Revision dagegen wurde erst vor wenigen Tagen vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgewiesen.