Bloßer Besitz legal

Vergewaltigungs-Videos: Sporrer will Gesetz nachschärfen

© APA/HELMUT FOHRINGER
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will das Sexualstrafrecht nun auch im Hinblick auf Videos von Vergewaltigungen nachschärfen.
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Im Rahmen einer im Herbst startenden Arbeitsgruppe werde geprüft, ob der bloße Besitz derartigen Materials strafbar sein solle. "Ich wäre dafür", sagte Sporrer am Montag in einem Interview im "Ö1"-Mittagsjournal. Derzeit gilt das laut Opferschutzorganisationen als blinder Fleck im österreichischen Sexualstrafrecht.

Gewalt gegen Frauen sei "nicht hinzunehmen", sagte Sporrer. Sie werde sich gemeinsam mit der Frauenministerin dafür einsetzen, dass künftig nicht nur Kinder, sondern "auch erwachsene Opfer, die von diesem Missbrauchsmaterial betroffen sind, geschützt werden".

Besitz zum Eigengebrauch derzeit ohne Konsequenzen

Wie das Justizministerium erklärte, seien mehrere Straftatbestände im Bereich der Vergewaltigungsvideos maßgeblich - "insbesondere Bestimmungstäterschaft/Beitragstäterschaft zu § 201 StGB (Vergewaltigung) oder § 120a StGB (Unbefugte Bildaufnahmen) bzw. Bestimmungen des Pornographiegesetzes (PornoG), wonach unter bestimmten Voraussetzungen auch der 'bloße' Besitz und die Weitergabe von Darstellungen strafbar sein kann, in denen sexuelle Gewalt oder Vergewaltigungen an volljährigen Personen gezeigt wird", wie ein Sprecher der APA sagte. Welcher Tatbestand greife, hänge immer von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab, hieß es.

Nach dem Pornografiegesetz sind derzeit insbesondere die Herstellung, Weitergabe, Ein- und Ausfuhr, das Anbieten sowie das Vorrätighalten "unzüchtiger Darstellungen" zum Zweck der Verbreitung strafbar. "Darunter fallen auch Darstellungen sexueller Gewalttätigkeiten und damit grundsätzlich auch Videos realer Vergewaltigungen. Der bloße Besitz solcher Aufnahmen ausschließlich zum Eigengebrauch ist nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich nicht strafbar."

Grüne mit Vorstoß

Zuvor hatten die Grünen bereits entsprechende Anpassungen im Gesetz eingefordert. Österreich brauche "einen eigenen Straftatbestand für den Besitz und die Weitergabe solcher Aufnahmen", sagte Frauensprecherin Meri Disoski am Wochenende in einer Aussendung.

Anfang Juli hatten die internationalen Ermittlungen der "Operation Medusa" gegen ein länderübergreifendes Missbrauchsnetzwerk für Betroffenheit gesorgt. Dabei hatten Kriminalisten nach Angaben von Europol mehr als hundert Männer, die ihre eigenen Partnerinnen erst betäuben, sie dann sexuell missbrauchen und währenddessen filmen, identifiziert. Wie das Bundeskriminalamt am Montag gegenüber der APA erneut klarstellte, gebe es in den Datensätzen der "Operation Medusa" jedoch auch weiterhin keinen Österreich-Bezug.

Ermittlungen in "Tiroler Fall" liefen

Erst am Wochenende war der Fall eines 44-Jährigen bekannt geworden, der in Tirol seine Lebensgefährtin und möglicherweise auch weitere Personen, medial kolportiert wurde etwa seine Ex-Partnerin, mehrmals betäubt und vergewaltigt haben soll. Der Mann saß wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft machte vorerst weiter keine Angaben, um wie viele mutmaßliche Opfer es sich handeln könnte. Es bestehe jedenfalls auch der Verdacht, dass Foto- und Videomaterial hergestellt worden sei, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr am Montag zur APA. Ob dieses Material mutmaßlich auch in Chats getauscht wurde, stehe nicht fest und sei Gegenstand der Ermittlungen durch das Landeskriminalamt. Unter anderem würden Datenträger ausgewertet.