oe24-Interview

Verteidiger: "Benko war nie Eigentümer der Waffe"

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Benko-Verteidiger Dr. Norbert Wess erklärt in oe24, warum der ehemalige Immobilien-Milliardär und Signa-Gründer René Benko in seinem Prozess auf nicht schuldig plädiert.
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Benko-Verteidiger Dr. Norbert Wess erklärt in oe24, was dem einstigen Immo-Tycoon René Benko im Herbst vor Gericht bevorsteht, wie der Prozess beginnen wird und warum er auf nicht schuldig plädiert.

oe24: Am 22. September steht René Benko wieder vor Gericht. Worum geht es?

Norbert Wess: Zum einen muss noch die Strafhöhe für die 300.000 Euro-Schenkung an die Mutter vom Gericht festgelegt werden. Zum anderen wird die Mietvorauszahlung für das Haus der Familie im Innsbrucker Stadteil Hungerburg (aufgrund der Aufhebung des Freispruchs durch den OGH) neu verhandelt.

oe24: Vom OGH ist René Benko für die Schenkung erstmals rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Wie gehen Sie vor?

Wess: Das stimmt, in der Sache ist nun rechtskräftig ein Schuldspruch erfolgt. Die Strafhöhe, im ersten Rechtsgang wurden dazu 2 Jahre undbedingt festgelegt, ist aber aus unserer Sicht deutlich zu hoch für einen bisher unbescholtenen Bürger, zumal der Strafrahmen auch nur bis zu 5 Jahre beträgt. Beim Thema der Mietvorauszahlung werden wir noch neue rechtliche Argumente vortragen, die bis dato noch nicht behandelt worden sind, hier plädieren wir auch auf nicht schuldig.

oe24: Später geht es auch um einen vorgeworfenen 5-Millionen-Euro-Betrug an der Haselsteiner-Stiftung...

Wess: Das dürfte aller Voraussicht nach erst frühestens im November verhandelt werden. Auch zu diesem Faktum wird sich Herr Benko nicht schuldig bekennen.

oe24: Dann geht es auch um eine versteckte Waffe.

Wess: René Benko war nie, zu keinem Zeitpunkt, Eigentümer besagter Waffe, sondern nur der waffenrechtlich Verantwortliche (für die sichere Verwahrung etc.) gegenüber der Verwaltungsbehörde. Eigentümer der Waffe war hingegen stets und ausschließlich die Signa Holding.

Der Angeklagte Rene Benko mit seinem Anwalt Norbert Wess zu Beginn des ersten Prozesses gegen den Signa-Gründer vor einem Jahr. © APA/EXPA/JOHANN GRODER

oe24: Ist das wichtig, dass Benko nie Eigentümer war, sondern waffenrechtlich Verantwortlicher? Die Waffe wurde immerhin in seiner Villa verwahrt und dann von der Soko Signa beschlagnahmt.

Wess: Das ist ein wesentlicher rechtlicher Unterschied. Im Zuge der Insolvenz der Signa Holding wurde zunächst von den verantwortlichen Organen der Signa Holding vergessen auf das Eigentum besagter Waffe hinzuweisen, das wurde in weiterer Folge aber sehr rasch nachgeholt.