Neue Regeln
Von KI bis Verpackungen: Das ändert sich alles im August
Sie betreffen Arbeitnehmer, Unternehmen, Konsumenten und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Zahlreiche neue Regeln
Den Anfang macht am 1. August die Reform der BauID-Karte. Das digitale Identifikationssystem für Beschäftigte auf Baustellen wird künftig direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) verwaltet. Die Teilnahme bleibt freiwillig, die Karte soll in den kommenden drei Jahren kostenlos an rund 140.000 Bauarbeiter ausgegeben werden. Ziel ist eine einfachere Kontrolle und weniger Bürokratie auf Baustellen.
Bereits ab 2. August greifen weitere Bestimmungen des europäischen AI Acts. Unternehmen müssen KI-generierte Inhalte und den Einsatz von Chatbots im Kundenkontakt künftig klar kennzeichnen. Auch manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte – etwa sogenannte Deepfakes – müssen transparent als KI-Inhalte ausgewiesen werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen.
Am 12. August wird zudem die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar anwendbar. Sie soll Verpackungsmüll reduzieren, Recycling fördern und problematische Stoffe wie PFAS in Lebensmittelverpackungen stärker begrenzen. Viele Detailvorschriften werden zwar erst schrittweise umgesetzt, für Hersteller und Händler beginnt aber bereits jetzt ein neuer Rechtsrahmen. Auch Kaffee- und Teekapseln sowie Teebeutel gelten künftig rechtlich als Verpackungen und müssen künftig in die entsprechenden Recycling- und Sammelsysteme eingebunden werden.
Voraussichtlich ebenfalls im August treten Änderungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz in Kraft. Damit setzt Österreich Teile des EU-Asyl- und Migrationspakts um. Unter anderem sollen Verfahren für die kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Fachkräften aus Drittstaaten beschleunigt sowie neue Regeln für Arbeitgeberwechsel und Familiennachzug eingeführt werden.
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Damit bringt der August zahlreiche Neuerungen mit sich – viele davon werden im Alltag zunächst kaum sichtbar sein, langfristig aber sowohl Unternehmen als auch Konsumenten und Arbeitnehmer spürbar betreffen.