Job verloren

Vor Schüssen geflüchtet: Polizistinnen bestraft

© Getty Images
Sechs Jahre nach der Schießerei von Gevelsberg ist das Dienstverhältnis zweier Polizistinnen beendet: Das Verwaltungsgericht Münster hat die Frauen am Montag "wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt". Das ist die schärfste Disziplinarfolge im Beamtenrecht.
Zur Vollversion des Artikels

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hatte geklagt, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht ist möglich - solange dürfen die Frauen nicht mehr als Beamtinnen dienen. Nach dem Vorfall waren sie bereits im Innendienst und später suspendiert.

Im Mai 2020 kontrollierten zwei Streifenbeamte nachts in einem Gewerbegebiet einen Autofahrer, der Mann eröffnete plötzlich das Feuer. Binnen Sekunden fielen 21 Schüsse. Ein Polizist wurde getroffen und überlebte nur, weil das Projektil in der Schutzweste stecken blieb.

Die beiden Polizistinnen, damals 32 und 37, kamen zufällig zu diesem Tatort. Ein Beamter winkte sie heran, aber anstatt zu helfen, hielten sie ein vorbeifahrendes Auto an und verließen den Tatort.

Die Leitstelle alarmierten die beiden Polizeibeamtinnen erst später. Der Schütze Vitalij K. wurde 2021 wegen versuchten Totschlags und wegen Betäubungsmitteldelikten zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Polizistinnen begründeten Flucht mit Todesangst

Strafrechtlich waren die Polizistinnen schon verurteilt, berichtet die BILD: Das Amtsgericht Schwelm verhängte 2021 je ein Jahr Haft auf Bewährung wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen. Das Landgericht Hagen milderte 2022 auf vier Monate Bewährung. Unter einem Jahr entfällt die automatische Entlassung nach Beamtenstatusgesetz – deshalb musste die Disziplinarkammer entscheiden.

Im Strafprozess beriefen sich die Frauen auf ihre Todesangst: Sie hätten nicht gewusst, wie viele Schützen es gebe und aus welcher Richtung geschossen werde. Das Verwaltungsgericht wertete das Unterlassen gleichwohl als so schwer, dass der Beamtenstatus endet.