Wiederbetätigung
Waltraud P. muss ins Männergefängnis
Im vergangenen Dezember ist die ehemalige Rotlicht-Größe Waltraud bzw. Walter P. (61) in Wien rechtskräftig wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Weitere zwölf Monate aus einer vorangegangenen Verurteilung nach dem Verbotsgesetz wurden widerrufen, sodass insgesamt 32 Monate zu verbüßen sind - in einem Männergefängnis, wie nun die Justiz entschieden hat.
Der als Walter geborene frühere Stundenhotel-Betreiber hat vor kurzem vom Wiener Landesgericht eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten. Binnen eines Monats ab Zustellung soll Waltraud P. eine Zelle in der Justizanstalt (JA) Josefstadt beziehen. "Dass eine Frau dort gut aufgehoben ist, wage ich zu bezweifeln", meinte dazu Nikolaus Rast, der Rechtsvertreter der Ex-Rotlicht-Größe, Mittwochmittag. Er habe "Angst um die körperliche Unversehrtheit meiner Mandantin", sagte Rast im Gespräch mit der APA.
Fußfessel beantragt
Rast hat daher einen Fußfessel-Antrag eingebracht. In Zeiten überfüllter Gefängnisse hält er es für geboten, dass Waltraud P. statt einem Mehrpersonenhaftraum in der JA Josefstadt der elektronisch überwachte Hausarrest genehmigt wird. "Über den Antrag wurde noch nicht entschieden", verriet Rast.
Laut dem Anwalt waren bei Walter P. sämtliche gesetzlichen Auflagen für die Änderung des Personenstands auf weiblich erfüllt. Der Fall dürfte allerdings nicht unbedingt der Motivlage entsprechen, bei der Transpersonen bei den Behörden vorstellig werden, um eine Geschlechtsanpassung vornehmen zu lassen. Nachdem er 2023 nach einer Verurteilung wegen Betrugs eine Strafe antreten hätte sollen, änderte Walter P. seinen Personenstand, wobei er ein Gutachten über seine angebliche Transidentität vorlegte. In Österreich muss allerdings belegt sein, dass man stabil in einem anderen Geschlecht lebt, ehe man dahingehend eine Änderung vornehmen lässt.
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Verhandlung am Landesverwaltungsgericht zu Transidentität
Daran bestehen bei Waltraud P. offenbar erhebliche Zweifel. Am 3. November ist am Wiener Landesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung anberaumt, in der geklärt werden soll, ob es sich bei Rasts Mandantschaft tatsächlich um eine Transperson handelt. "Dann wird sich klären, ob Waltraud Waltraud oder Walter ist", bemerkte der Wiener Strafverteidiger abschließend.
Zuletzt wurde Waltraud P. verurteilt, weil er zwischen 2015 und 2023 als Walter in WhatsApp-Chatgruppen Bilder von Adolf Hitler und dazugehängte Texte bzw. Kommentare verbreitet hatte, mit denen Hitler und der Nationalsozialismus glorifiziert wurden. Zusätzlich wurden antisemitische, die Massenvernichtung der Juden und weitere Verbrechen des NS-Regimes verhöhnende und gutheißende Nachrichten versendet. Dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) ist Walter bzw. Waltraud P. aufgrund von Kontakten zu führenden Mitgliedern der österreichischen Neonazi-Szene seit Längerem bekannt.