Streit mit "Falter"

Weißmann-Chats: Ex-ORF-Chef will vor OGH ziehen

© Andreas Tischler / Vienna Press
Ex-ORF-Generaldirektor Roland Weißmann will im Streit um die Veröffentlichung von Chats im "Falter" gegen die kürzlich ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG) vorgehen.
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Das Gericht hatte kürzlich entschieden, dass die Wochenzeitung alle ursprünglich verbreiteten Passagen veröffentlichen darf. Zuvor hatte das Handelsgericht Wien in einer ersten Entscheidung noch in drei von 18 Punkten mittels einstweiliger Verfügung verboten, gewisse Chat-Auszüge vorläufig zu verbreiten.

Vorwürfe einer ORF-Mitarbeiterin

Ausgangspunkt der Causa waren die Vorwürfe einer ORF-Mitarbeiterin, die Weißmann des Fehlverhaltens ihr gegenüber bezichtigt. Weißmann bestritt, ein Fehlverhalten gesetzt zu haben, trat aber als ORF-Chef zurück und wurde letztlich gekündigt. Der "Falter" veröffentlichte nach mehreren Interviews von Weißmann etliche Chats, um die Öffentlichkeit zu informieren, mit welchen Methoden, Worten und Bildern Weißmann kommuniziert habe. Da er eine Person von öffentlichem Interesse sei und er sich selbst zum Verhältnis mit der Betroffenen geäußert und sie dabei bezichtigt habe, die Unwahrheit zu sagen, gehe das auch in Ordnung, argumentierte der "Falter" - und bekam Recht.

Weißmann will OLG-Entscheidung anfechten

Weißmanns Anwalt, Oliver Scherbaum, hielt in einem Statement gegenüber der APA fest, dass man die Entscheidung des OLG zur Kenntnis nehme, die Argumentation aber nicht teile. Schließlich habe der ORF mit einer Aussendung, in der von Vorwürfen der sexuellen Belästigung die Rede war, die Rechte von Weißmann verletzt und die darauffolgende mediale Kampagne gegen ihn "erst notwendig gemacht, dass dieser sich öffentlich dazu äußern musste". "Die OLG-Entscheidung würde im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass falsche Vorwürfe, die medial breitgetreten und den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, völlig unkommentiert bleiben müssten", meinte Scherbaum. Die Entscheidung soll daher beim Obersten Gerichtshof angefochten werden.

Medienanwältin Maria Windhager, die den "Falter" vertritt, hatte gegenüber der APA festgehalten, dass die Möglichkeit eines außerordentlichen Revisionsrekurses an den OGH Weißmann nicht offen stehe, es bleibe lediglich die Möglichkeit eines Zulassungsrevisionsrekurses.