Sozialhilfe

Wieder Murks um Sozialhilfegipfel

© APA/HELMUT FOHRINGER
Zwei Bundesländer zahlen mehr, weil Lebenshaltungskosten höher sind. Geld pro Kind sinkt bei mehreren Kindern. Streit über Dauer der "Wartefrist".
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Zur geplanten Neuregelung der Sozialhilfe kommen am Donnerstag die Länder-Vertreter zu einem Gipfel ins Sozialministerium. Einige Details sind offen - ein Murks zeichnet sich ab.

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) empfängt die neun Soziallandesräte, um über die Reform zu sprechen, die einheitliche Sätze bringen soll - laut oe24-Infos tut sie das aber nicht. Und: In den Ländern ist man teils darüber verärgert, aus den Medien über die geplanten Reformschritte zu erfahren. Am Freitag soll der Entwurf bereits in Begutachtung gehen.

Ziel der Reform ist es, die Sozialhilfe bundesweit einheitlicher zu regeln. Ein Knackpunkt sind die Sätze pro Kind, da hier die Unterschiede je nach Bundesland sehr groß sind. Sieht man sich die medial kolportierten Modelle an, so dürfte es jedenfalls eine Anpassung in Richtung der degressiven Systeme in Ober- und Niederösterreich geben.

Weniger Geld für jedes weitere Kind

Kommt die Reform so durch wie jetzt geplant, dann dürfte es für das erste Kind in einer Familie 307 Euro geben

Ab dem fünften Kind soll es je Kind nur mehr knapp unter 150 Euro geben.

Beim zweiten bis vierten Kind dürfte es jeweils eine Spanne geben, innerhalb derer die Bundesländer sich bewegen können. Die Untergrenze dürfte bei 246 Euro beim zweiten, 184 Euro beim dritten und 154 Euro beim vierten Kind liegen.

Die Länder dürfen aber nicht einfach frei wählen: Wollen sie mehr als die Untergrenze ausbezahlen, müssten sie dies zum Beispiel mit höheren Lebenshaltungskosten argumentieren.

Das soll für Wien gelten, das unbedingt mehr zahlen will, und auch für Vorarlberg, wo die Lebenshaltungskosten hoch sind und die Mieten im Bundesland zu den höchsten Österreichs zählen.

Streit um Wartefrist, Strengere Regeln für Nicht-Österreicher

Für Nicht-Österreicherinnen und -Österreicher, die noch nie ins Sozialsystem eingezahlt haben, soll es zunächst nur 860 Euro pro Kopf geben (was rund 70 Prozent des Normalsatzes entspräche). Wenn Sprach- und Wertekurse absolviert wurden, könnte e 1.045 Euro geben. Erst wenn Betroffene bei der Jobsuche ein "Bemühen" zeigen würden, gebe es dann die volle Sozialhilfe von 1.230 Euro.

Füe Migrantinnen und Migranten soll es eine generelle Wartefrist von vier bis fünf Monaten geben. Hier gibt es aber auch noch keine finale Einigung.

Wut in Ländern

Um das Gesetz durch den Nationalrat zu bringen, bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Geplant ist ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2027. Querlegen könnten sich auch die Länder. Vor allem die FPÖ-Soziallandesräte aus der Steiermark und aus Salzburg haben sich beschwert, dass sie bei dem Treffen mit der Ministerin am Donnerstag wohl vor vollendete Tatsachen gesetzt würden und nicht früher eingebunden worden sind..