Nicht rechtskräftig

Wiederbetätigung: 20 Monate bedingt für "Unsterblich"-Hooligan

© APA/HELMUT FOHRINGER
Wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz ist am Donnerstag ein Anhänger der rechtsextremen Hooligan-Gruppierung "Unsterblich" am Landesgericht Wien nicht rechtskräftig zu 20 Monaten bedingt verurteilt worden.
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Der Mann soll unter anderem mit einer Lederkutte aufgetreten sein, auf der einschlägige Symbolik abgebildet war. Er wollte am Vormittag von dem vorgeworfenen NS-Bezug nichts gewusst haben. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Schutzbehauptung.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem 25-Jährigen mehrere Auftritte in der Kutte bei Auswärtsspielen der Wiener Austria im Zeitraum von 2021 bis 2023 vor. Auf der Kutte war auf der Rückseite ein der SS-Division "Totenkopf" nachempfundener Totenkopf zu sehen, vorn eine Fahne, die der Reichskriegsflagge zur Zeit des Nationalsozialismus nachempfunden ist. Dabei waren statt des Hakenkreuzes die Buchstaben FAK (Abkürzung des Fußballklubs Austria Wien) und statt des Eisernen Kreuzes ein weißes Kreuz auf rotem Grund abgebildet. Die übrigen Segmente waren in violett statt rot gehalten. Der Name "Unsterblich" war ebenfalls auf der Kutte festgehalten.

Außerdem fanden Ermittler bei einer Razzia im September 2023 bei ihm zahlreiches einschlägiges Material - von Stickern mit dem Spruch "Ein Volk, Ein Reich, Ein Führer" oder dem einschlägigen Code "HH" für "Heil Hitler" bis zu einem T-Shirt, das einen Weißen Hai zeigt - darunter der Spruch "White Power". Daneben wurden auf dem Handy des Wieners Hunderte einschlägige Memes und Dateien sichergestellt.

"NS-Zeit interessiert mich gar nicht"

Der Angeklagte bekannte sich am Donnerstag vor dem Richter nicht schuldig. Er habe zwar Geschichtsunterricht in der Schule gehabt, aber die "NS-Zeit interessiert mich gar nicht", sagte der Maurer. "Ich bin Hooligan und nicht mehr und nicht weniger."

Auf den Stickern sei "ein geschwungenes und altenglisches H" zu sehen. "Jeder, der sich in der Szene auskennt, weiß, dass das ein Hooligan-H ist", verteidigte sich der 25-Jährige. Die abgebildeten Flaggen auf der Kutte seien Fahnen anderer Länder nachempfunden. Die Dateien auf seinem Handy seien über Chatgruppen in seine Bildergalerie hineinsynchronisiert worden. "Ich hab mir das nie angeschaut." Das T-Shirt habe er lediglich bekommen, aber nie getragen.

Staatsanwältin: "Bin überzeugt, dass das auch der Angeklagte weiß"

"Davon, dass das eine Unterstützung für die Weißen Haie ist, gehe ich jetzt nicht aus", wandte der Richter ein. Das Datenmaterial auf dem Mobiltelefon des Wieners sei auffällig. Dort fanden die Ermittler unter anderem 45 Divisionsabzeichen aus der NS-Zeit. "Das ist nicht so gängig", sagte der Richter.

Die Staatsanwaltschaft betrachtet die Ausführungen des Angeklagten als unglaubwürdig. "Warum verwendet man das?", fragte die Staatsanwältin. "Weil man die NS-Zeit glorifizieren will", betonte sie. "Gerade aus diesem Grund, werden solche Symbole verwendet. Ich bin überzeugt, dass das auch der Angeklagte weiß", erklärte die Vertreterin der Anklagebehörde. Sie nannte die Ausführungen des unbescholtenen Österreichers "Schutzbehauptungen".

Sein Mandant sei "im Zweifel ein Hooligan, der sich mit Rechtsextremen herumgetrieben hat", erklärte Verteidiger David Jodlbauer. "Der Angeklagte ist nicht 'Unsterblich', er hat die Kutte nur bekommen und getragen, aber er muss nicht wissen, was das für Symbole sind." Die Geschworenen zogen sich am späten Vormittag zur Beratung zurück.

Das Gericht verurteilte den Hooligan am Nachmittag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren. Als mildernd wertete der Richter den bisher ordentlichen Lebenswandel, das teils junge Alter bei Begehung der Taten (der Mann war bei manchen Vorfällen noch unter 21) sowie die lange Verfahrensdauer. Der Wiener nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Gruppe mittlerweile mit Stadionverbot belegt

Die jahrelangen Ermittlungen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) gegen "Unsterblich Wien" führten letztlich zu dem Prozess. Ermittelt wurde, weil Anhänger der Gruppierung seit November 2021 immer wieder öffentlichkeitswirksam mit Lederkutten auftraten, auf denen sich stilisierte NS-Symbole befanden. Zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft kam es letztlich vor mehreren Monaten.

"Unsterblich Wien" ist ein ehemaliger Fanclub der Wiener Austria. Im Rahmen einer Adaptierung des Maßnahmenkataloges gegen Radikalismus und Antisemitismus des Vereins wurden bereits 2013 alle namentlich bekannten Mitglieder und Unterstützer der Vereinigung mit Hausverboten belegt. Der Gruppierung wurde zudem der Fanclub-Status entzogen, und sie wurde aus dem Verein ausgeschlossen. Gegen mehrere Mitglieder gelten derzeit österreichweite Stadionverbote.