Faktorerhöhung 2026

WKÖ vs. Betriebsrat: OGH klärt Streit um Gehaltsplus

© APA/HANS KLAUS TECHT
Bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sorgt die Gehaltsanpassung für das Jahr 2026 für Uneinigkeit. Nun muss der Oberste Gerichtshof die offenen Rechtsfragen zwischen Führung und Betriebsrat klären.
Zur Vollversion des Artikels

Wien. Zwischen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und ihrem Zentralbetriebsrat (ZBR) gibt es Auffassungsunterschiede bezüglich der Faktorerhöhung für 2026. Das Erweiterte Präsidium der WKÖ beschloss am 26. November 2025 eine Valorisierung der Löhne und Gehälter um 2,1 Prozent. Eine Berechnung nach der zuvor gewohnten Faktorformel hätte für 2026 einen Wert von 4,2 Prozent ergeben.

Uneinigkeit über rechtliche Auswirkung

Über die rechtlichen Folgen die sich aus der bisherigen Berechnung nach der Faktorformel, der dazu erfolgten Veröffentlichung sowie dem Beschluss des Erweiterten Präsidiums herrscht keine Einigkeit. Der Zentralbetriebsrat bringt daher einen Feststellungsantrag beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein, um den Sachverhalt rechtlich zu prüfen.

Entscheidung in kommenden Monaten

Mit einer Entscheidung wird voraussichtlich innerhalb der kommenden Monate gerechnet. Die Entscheidung des OGH soll eine klare rechtliche Grundlage für den weiteren Umgang mit der Faktorerhöhung 2026 schaffen, heißt es in einer WKÖ-Aussendung.