Fußfessel

Wohnung in Innsbruck: Wer zahlt René Benko jetzt die Miete?

Im oe24.TV-Interview spricht Politik-Chefredakteurin Isabel Daniel mit Strafverteidiger Norbert Wess über die bevorstehende Entlassung von René Benko aus der U-Haft mittels Fußfessel.
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Im oe24.TV-Interview erklärt Strafverteidiger Norbert Wess, dass mit einer Entlassung von René Benko aus der Untersuchungshaft mittels Fußfessel Ende dieser Woche oder spätestens Anfang nächster Woche gerechnet wird.

"Wir rechnen, weil wir natürlich alles bestmöglich vorbereitet haben mit Ende dieser Woche, aller spätestens Anfang nächster Woche. Aber es ist durchaus realistisch, dass es auch noch Ende dieser Woche gelingen kann", erklärt Wess gegenüber oe24.TV.

Die neue Haftform

"Der Herr Benko, und das ist ja nicht kleinzureden, ist weiterhin in Untersuchungshaft", sagt Wess im Gespräch. Natürlich sei er jetzt mit dieser Fußfessel in einer "anderen Form der Untersuchungshaft". Das Landesgericht Innsbruck ist nun zuständig und hat entschieden, dass zwar weiterhin ein U-Haftgrund wie Tatbegehungsgefahr vorliegt, dieser jedoch nach 21 Monaten nicht mehr in diesem dringenden Ausmaß gegeben ist. Wess erklärt: "Das ist ja ein dynamischer Prozess und das muss ich umso mehr berücksichtigen, wenn jemand schon seit 21 Monaten in Untersuchungshaft ist."

Benkos Anwalt Norbert Wess © APA/EXPA/ JOHANN GRODER

Die Wohnungsfrage

Zu der Frage, wer die 60-Quadratmeter-Wohnung in Innsbruck finanziert, äußert sich der Anwalt wie folgt: "Es gibt eben ein familiäres Umfeld und auch Bekannte, die da die finanziellen Aufwendungen übernehmen. Der Mietvertrag ist abgeschlossen, es ist zugesichert, im Gericht offengelegt worden." Er fügt hinzu: "Ein Umfeld von Herrn Benko hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, für diese 60-Quadratmeter-Wohnung die Mietkosten zu übernehmen."

Benko muss dem Gericht glaubhaft machen, wie er seinen Tag verbringen will. Wess: "Er möchte sich mit den weiteren Vorwürfen im Verfahren beschäftigen. Er möchte sich auf die Prozesse vorbereiten."

Laptop und Verteidigung

Ein Kritikpunkt von Wess war bisher die Verweigerung eines Laptops mit dem eigenen Datenbestand für Benko in der Justizanstalt. Wess kritisiert: "Die Begründung war, das sieht das Gesetz nicht vor. Ich halte diese Begründung für verfehlt, weil alles, was ein Gesetz nicht einem Beschuldigten verbietet, muss gewährt werden." Nun erhält Benko im Rahmen der Fußfessel die Möglichkeit, auf seinen Datenbestand zuzugreifen. Laut Wess wird in 18 Strängen ermittelt, und es werde noch ein langer Prozess an Verfahren sein.