In den Fußgängerzonen ist das Fahren mit privaten und geliehenen E-Scootern künftig nur noch von 22.00 bis 06.00 Uhr im Schritttempo erlaubt. In der Böheimgasse und vor dem Dr. Adolf Schärf-Haus gilt sogar ein absolutes Fahrverbot. Fahrräder bleiben in den Fußgängerzonen hingegen weiterhin gestattet.
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Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) begründet die Maßnahme mit zahlreichen Beschwerden: "Seit Monaten gibt es kaum einen Bürgerkontakt, bei dem die Gefährdung durch die Scooter in der Innenstadt nicht angesprochen wurde. Scooter sind schnell, leise und wendig. Genau diese Kombination sorgt immer wieder für extrem brenzlige Situationen." Im Gegensatz zum Radverkehr funktioniere mit E-Scootern ein sicheres Miteinander derzeit nicht.
Strenge Kontrollen und hohe Strafen
Die Polizei begrüßt die neue Verordnung und kündigt strikte Kontrollen an. "So können wir für ein spürbares Mehr an Sicherheit in den Fußgängerzonen sorgen", betonen Stadthauptmann Gerald Rak und Stadtpolizeikommandant Manfred Fries. Wer gegen die neuen Regeln verstößt, muss mit Verwaltungsstrafen von bis zu 726 Euro rechnen.
Zusätzlich verabschiedet die Stadtregierung am 14. September eine Resolution an den Verkehrsminister. Darin wird eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht für E-Scooter gefordert, um der Polizei die Strafverfolgung bei Übertritten maßgeblich zu erleichtern.