Vor dem OGH

Zweite Frau: Wirbel um Scharia-Ehe in Wien

© Getty Images (Symolbild).
Der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich mit einem brisanten Fall.
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Der Oberste Gerichtshof kippte eine Entscheidung rund um eine Ehe - und eine Zweit-Ehe. Konkret geht es um ein Paar, das 2006 in Gambia geheiratet hat. 2022 ehelichte der Mann dann noch eine zweite Frau, ebenfalls in Gambia. Die Erstfrau ist gambische Staatsbürgerin, der Mann hat neben der gambischen noch die kanadische Staatsbürgerschaft. Die "Presse" berichtete zuerst über die OGH-Entscheidung.

Jedenfalls war die erste Frau nicht einverstanden mit der zweiten Heirat. Der Mann zog daher aus der Wohnung aus - er lebt inzwischen in Japan - und ließ im Scheidungsregister des islamischen Gerichts in Banjul die Scheidung registrieren.

Die Erstfrau beklagte dann allerdings, dass die Scheidung nicht abgesprochen gewesen sei. Ihr Mann habe sie nach islamischem Recht ("Talaq") einseitig verstoßen. Die Scheidung verstoße also gegen die Ordre Public - die Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung - und sei daher in Österreich nicht anzuerkennen.

OGH: Revision teilweise Folge gegeben. © APA/HANS KLAUS TECHT

Sie forderte, dass der Mann nach österreichischem Recht schuldig geschieden wird. Immerhin hat er eine zweite Frau geheiratet. In dem Fall könnten dem Mann nacheheliche Unterhaltszahlungen drohen.

Das Bezirksgericht Donaustadt entschied jedenfalls zugunsten der Frau. Es erkennt die Entscheidung des islamischen Gerichts nicht an. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigte das Urteil.

OGH: Einwände des Mannes nicht ausreichend geprüft

Doch der Mann zog noch vor den OGH - und der gab der Revision zumindest teilweise Folge. Denn: Das Landesgericht habe sich nicht ausreichend mit den Einwänden des Mannes auseinandergesetzt. Vor allem mit der Frage, ob die Scheidung in Gambia von der Erstfrau gewollt war oder nicht. Träfe das nämlich zu, so wäre die in Gambia erfolgte Scheidung in Österreich anzuerkennen, sodass der Scheidungsklage das Prozesshindernis der entschiedenen Rechtssache entgegenstünde“, erklärte der OGH.

Ball liegt wieder beim Landesgericht

Der Ball liegt nun wieder beim Landesgericht, das prüfen muss, ob es der Erstfrau recht war, in Gambia durch Verstoßung geschieden zu werden. Falls dem so ist, hat die islamisch-rechtliche Scheidung auch in Österreich Gültigkeit.