Insolvenz

Aufgedeckt: Grasser verschwieg Lebensversicherung

14.04.2026

Im Insolvenzverfahren von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser kamen bei einer Tagsatzung am Dienstag neue, brisante Details ans Licht.

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© APA/HERBERT NEUBAUER
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Im Schuldenregulierungsverfahren rund um den einstigen Star-Politiker Karl-Heinz Grasser gibt es eine brisante Enthüllung: Das ursprünglich vorgelegte Vermögensverzeichnis aus dem Mai 2025 war unvollständig. Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) in einer Aussendung mitteilte, stieß der Insolvenzverwalter auf eine Lebensversicherung, die Grasser nicht angegeben hatte.

Die Lebensversicherung wurde mittlerweile aufgelöst und brachte einen mittleren fünfstelligen Betrag für die Insolvenzmasse. Die Abgabe eines unvollständigen Vermögensverzeichnisses ist übrigens keine Kleinigkeit – sie ist strafbar.

Nachdem Herr Dr. Grasser nun sei Jänner 2026 seine weitere Haftstrafe mit Fußfessel verbüßt, wurde vom Gericht die Tagsatzung zur Prüfung der bisher angemeldeten Forderungen auf diesen Dienstag angesetzt.

Bedauerlich, dass Grasser nicht anwesend ist

  • Es haben (bisher) 15 Gläubiger Insolvenzforderungen in der Höhe von 35,654 Mio EUR angemeldet, diese wurden im Ausmaß von EUR 23,169 Mio anerkannt und mit rd EUR 12,485 Mio bestritten. Der Schuldner ist zur heutigen Tagsatzung entschuldigt nicht erschienen.
  • Die Tagsatzung diente neben der Prüfung der Forderungen als sogenannte Gläubigerversammlung auch der Erörterung des Vermögens des Schuldners. Insofern ist es aus Sicht der Gläubiger bedauerlich, wenn der Schuldner in so einer Tagsatzung nicht persönlich anwesend ist.

Grasser-Befragung unter Wahrheitspflicht folgt

  • Aus der Person des Schuldners, seinem hohen Ausbildungsgrad und aufgrund des über viele Jahre bezogenen überdurchschnittlichen Einkommens bzw aufgrund der Positionen, die er im Laufe seines Lebens bekleidete, ergibt sich das Interesse der Gläubigerschaft, Karl-Heinz Grasser ausführlich ergänzend zu seinem aktuellen Einkommen und seinem Vermögen, bzw zum Verbleib früheren Vermögens, zu befragen. Der Schuldner steht dabei unter Wahrheitspflicht, sagt der AKV.
  • Das Gericht wird dem Schuldner daher bei der nächsten Tagsatzung das Vermögensverzeichnis zur Unterfertigung unter Wahrheitspflicht vorlegen. Dieser Termin soll bald stattfinden.

Laut Grasser war er seit 2024 zur Bestreitung seines Lebensunterhalts auf Zuwendungen seiner Ehefrau angewiesen. Sein Vermögen habe er im Wesentlichen für die Tragung der Verfahrenskosten im Strafverfahren aufgebraucht.

35,6 Millionen Euro Forderungen: Davon 23,1 Millionen anerkannt
Die wirtschaftliche Dimension des Verfahrens ist gewaltig: Insgesamt haben 15 Gläubiger Forderungen in Höhe von rund 35,65 Millionen Euro angemeldet, davon wurden 23,169 Millionen Euro anerkannt, weitere 12,49 Millionen Euro bestritten. Hauptgläubigerin ist die Republik Österreich mit Schadenersatzansprüchen aus dem BUWOG-Komplex (12,9 Millionen Euro) und Abgabenforderungen (10,1 Millionen Euro).