Heute erste Prüfungstagsatzung im Privatkonkursverfahren gegen den Ex-Finanzminister. Es geht um sein Vermögen.
Die erste Prüfungstagsatzung im Privatkonkursverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/dann ÖVP-nahe) findet Dienstagvormittag am Bezirksgericht in Kitzbühel statt. Mehr als 35,6 Mio. Euro an Forderungen wurden von acht Gläubigern angemeldet - Hauptgläubigerin ist die Republik Österreich. Es sei davon auszugehen, dass über 23,1 Mio. Euro anerkannt werden, hieß es im Vorfeld. Grasser selbst wird bei der Verhandlung nicht anwesend sein.
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Grasser bei Prüfungstagsatzung nicht dabei - zu Hause mit Fußfessel
Dies hatte sein Anwalt, Thomas Payer, im Vorfeld gegenüber der APA erklärt. Für den Ex-Finanzminister bestand keine Pflicht zur Teilnahme an der nicht-öffentlichen Verhandlung, die nur rund eine halbe Stunde dauern dürfte. Grasser könne "nichts beitragen", daher liege es in der Natur der Sache, dass der Anwalt einen solchen Termin wahrnimmt, sagte sein Rechtsbeistand. Der in Kitzbühel wohnhafte 57-jährige Kärntner befindet sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Prozess und einem siebenmonatigen Haftaufenthalt derzeit in elektronisch überwachtem Hausarrest.
Grasser besitzt 2 Fahrräder, Tennisschläger und einen Fotoapparat
Bei der Tagsatzung geht es um die Prüfung der 15 angemeldeten Forderungen gegen den Ex-Spitzenpolitiker - und die Feststellung, wie viel davon anerkannt wird. Der Insolvenzverwalter vermutet mehr Vermögen auf einem Konto in Liechtenstein - offiziell wurden Vermögenswerte von rund 200.000 festgestellt.
Karl Heinz Grasser und Ehefrau Fiona Swarovski
Ein von Grasser ausgefülltes Formular, das dem Ö1-Morgenjournal vorliegt, weist aus, dass er mehr oder minder mittellos sei. Laut Liste besitzt er nur mehrere Uhren (Anm. eine davon soll er bereits um 25.000 Euro verkauft haben), zwei Fahrräder, Tennisschläger, Fotoapparat sowie einige elektronische Geräte – Smartphone, Tablet und einen PC. Dazu ist laut Ö1 der Vermögenserklärung zu entnehmen, dass er Schulden bei seinem Anwalt in der Höhe von rund 35.000 Euro hat sowie ein Darlehen von seiner Ehefrau Fiona Grasser in Höhe von 270.000 Euro erhalten hat.
Schadenersatzforderung aus dem Buwog-Prozess
Der größte Brocken: Die Republik meldete eine Schadenersatzforderung aus dem Buwog-Prozess in Höhe von 12,9 Mio. Euro an. Hinzu kommt vor allem eine Steuerforderung der Finanz über rund 10,1 Mio. Euro. Diese Ansprüche würden vom Masseverwalter laut Gläubigerschutzverband KSV1870 allesamt als berechtigt angesehen. Grasser hatte eine Entschuldung über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen durch Mittel von "dritter Seite" angeboten. Eine Abstimmung über den Zahlungsplanantrag wird am Dienstag jedoch noch nicht erfolgen.