Der ehemalige Star-Politiker Karl-Heinz Grasser kämpft ums finanzielle Überleben. Morgen entscheidet sich am Bezirksgericht Kitzbühel das Schicksal seiner 35-Millionen-Pleite. Die Republik Österreich ist Hauptgläubiger und entscheidender Machtfaktor.
Es ist ein tiefer Fall, der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser morgen mit der Fußfessel vor das Bezirksgericht Kitzbühel bringt. Es ist der Tag der Wahrheit für Grasser. Beim Bezirksgericht Kitzbühel findet die entscheidende Prüfungstagsatzung statt, die über den weiteren Verlauf des aufsehenerregenden Privatinsolvenzverfahrens des ehemaligen Finanzministers entscheidet.
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35,6 Millionen Euro Forderungen angemeldet
Die Zahlen sind erschütternd: Laut KSV1870 und Creditreform wurden Forderungen in der gigantischen Höhe von 35,6 Millionen Euro angemeldet. Davon stuft der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Herbert Matzunski, nach eingehender Prüfung bisher 23,1 Millionen Euro als berechtigt ein.
Der Hauptgläubiger ist dabei kein geringerer als die Republik Österreich. Allein 12,9 Millionen Euro entfallen auf Schadenersatzansprüche aus dem berüchtigten Buwog-Komplex – ein symbolträchtiger Betrag, der Grassers politisches Erbe nachhaltig belastet. Weitere 10,1 Millionen Euro stammen aus Abgabenforderungen.
Der bittere Alltag des Ex-Ministers: So viel verdient er jetzt!
Während im Gerichtssaal um Millionen gerungen wird, führt Grasser ein Leben fernab des Glanzes vergangener Tage. Er arbeitet heute als Angestellter in einer Innenausstattungsfirma in Kitzbühel, erledigt administrative Tätigkeiten und Projektkalkulationen. Sein bescheidenes Bruttomonatsgehalt: knapp 2.200 Euro.
Nur ein Bruchteil gedeckt
Die Insolvenzmasse wirkt im Vergleich zu den Schulden fast wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Rund 200.000 Euro konnte der Verwalter bisher sichern. Unter anderem durch den Verkauf einer Luxusuhr und die Freigabe eines Bankguthabens.
Ein möglicher Lichtblick sind Konten in Liechtenstein, an denen der Insolvenzverwalter dran ist. Doch hier blockiert derzeit ein dort anhängiges Geldwäscherei-Strafverfahren eine Auszahlung. Noch gilt ein gerichtliches Verfügungsverbot.
Grasser feilscht um Prozente
Um seine Schulden loszuwerden, hat Grasser den Gläubigern einen Zahlungsplan angeboten: Er verspricht zusätzlich zur Masse eine Quote von drei Prozent (rund 700.000 Euro) durch Dritte.
Das Problem: Ohne das „Ja“ der Republik Österreich ist dieser Plan zum Scheitern verurteilt. Da Schulden aus Straftaten von einer normalen Restschuldbefreiung ausgenommen sind, könnte die Republik Grasser im schlimmsten Fall über Jahrzehnte weiter verfolgen.
Morgen wird sich zeigen, ob für den einstigen Polit-Star noch ein Ausweg aus dem finanziellen Ruin bleibt.