Für BayernLB-Manager

Hypo-Verjährungsfrist verlängert

14.12.2010

Schadensersatzansprüche gegen BayernLB-Manager verjähren nicht mit Jahresende.

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Mögliche Schadenersatzansprüche gegen frühere BayernLB-Vorstände und -Verwaltungsräte wegen des Debakels mit der Kärntner Hypo Group Alpe Adria (HGAA) und verlustreichen ABS-Papieren verjähren definitiv nicht zum Jahresende.

Bundesgesetz verlängert Fristen
Ein entsprechendes Bundesgesetz, das eine Verlängerung der Verjährungsfristen auf zehn Jahre regelt, wurde am Dienstag veröffentlicht und tritt demnach an diesem Mittwoch in Kraft. Das meldete am Abend der Bayerische Rundfunk. Die Landtags-SPD kündigte daraufhin an, einen Gesetzentwurf auf Landesebene, der das gleiche Ziel hatte, zurückzuziehen. Prominente CSU-Politiker wie Kurt Faltlhauser und Erwin Huber hatten zudem vor kurzem freiwillig einen Verjährungsverzicht bis Ende Juni kommenden Jahres erklärt.

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