Schweizer Börse straft Commerzbank
Bei solchen sogenannten Floating Reverse Convertibles mit variabler Verzinsung wird der Zins jeweils alle drei Monate für die folgende Zinsperiode festgelegt. Dabei sei die Zinsfixierung vom Emittenten jeweils zu melden und den Marktteilnehmern mitzuteilen, teilte das Aufsichtsorgan der Schweizer Börse am Donnerstag mit.
Ohne die rechtzeitige Meldung können beispielsweise die Zinsen nicht berechnet werden, die bei einem Börsenabschluss separat ausgewiesen werden. Dies führe zu großen Problemen in der Abwicklung dieser Börsengeschäfte, hieß es.
Die Commerzbank habe die Busse akzeptiert. Das Verfahren stehe in keinem Zusammenhang mit den Zinsen auf diesen Produkten. Diese habe die Commerzbank immer fristgerecht bezahlt. Insgesamt habe die Commerzbank rund 540 strukturierte Produkte an der Derivatebörse Scoach Schweiz ohne Beanstandungen kotiert.