Schweizer Börsenaufsicht spricht Verweis gegen Credit Suisse aus

23.12.2011

Die Schweizer Börsenaufsicht SIX Exchange Regulation hat gegen die Credit Suisse (CS) wegen einer Verletzung der Pflichten zur Offenlegung von Aktientransaktionen ihres Managements einen Verweis ausgesprochen. Die Verletzung betrifft eine Transaktion über 1.400 Namensaktien, die 18 Börsentage zu spät gemeldet wurde.

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Ein nicht-exekutives Verwaltungsratsmitglied habe den Auftrag erteilt, die betreffenden Aktien aus seinem Depot zu veräußern. Das Depot dieser Person sei von einer Stelle innerhalb der CS administriert.

Weil diese Stelle auch den Verkauf der Aktien veranlasste, habe die CS bereits zum Zeitpunkt der Abwicklung dieses Geschäfts Kenntnis von der meldepflichtigen Management-Transaktion gehabt. Trotzdem sei der Verkauf verspätet - sprich nicht innerhalb von drei Tagen - gemeldet worden, schreibt die Aufsichtsbehörde der Börsenbetreiberin SIX.

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